Wann kann ich meine Anträge übersenden?
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Anträge nach §9 bzw. §9a EÜG sind innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Eignungsübung beim Referat VII 3.2 des BAPersBw zu stellen.
Anträge nach §1 Abs. 2 EÜG sind durch den Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Mehraufwendungen entstanden sind, beim Referat VII 3.2 des BAPersBw zu stellen.