Arbeitsplatzschutzgesetz und Eignungsübungsgesetz
Herzlich Willkommen

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Das Referat VII 3.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) ist bundesweit zuständig für die Antragsbearbeitung der Leistungen des Bundes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz und Eignungsübungsgesetz für Reservistendienstleistende (RDLReservistendienst Leistende), Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDLFreiwilligen Wehrdienst Leistender) und Eignungsübende (EÜ).
Das Arbeitsplatzschutzgesetz bietet ab dem 01.01.2020 Anreize für Arbeitgeber für die
Gewinnung von Reservistendienst Leistende zu mehr Reservistendienst.
Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Leistungen an Arbeitgeber“.
Arbeitsplatzschutzgesetz
Eignungsübungsgesetz