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Zu welchen Zeitpunkten werden die Arbeitsplatzschutzgesetz / Eignungsübungsgesetz -Leistungen an mich ausgezahlt?

Die Auszahlung der ArbPlSchG-Leistungen erfolgt systembedingt jeweils zum Wertstellungstag am letzten bankoffenen Werktag des aktuellen Monats.

Die Auszahlung der EÜG-Leistungen erfolgt abweichend hiervon individuell nach schriftlicher Bewilligung des Antrages.

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