Erwerbsschadensausgleich
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Nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEGSoldatenentschädigungsgesetz) wird der Erwerbsschadensausgleich gezahlt, wenn Sie als ehemalige Soldatin oder ehemaliger Soldat mit einer Wehdienstbeschädigung einen Erwerbsschaden infolge der anerkannten Schädigungsfolge erleiden.
Die Voraussetzungen für den Erhalt sind
Der Erwerbsschaden ist die durch die Schädigung hervorgerufene Differenz zwischen dem derzeitigen Einkommen und dem Referenzeinkommen nach § 39 SEGSoldatenentschädigungsgesetz.