Flugsimulatoren, deren Flugstunden zum Erwerb oder Erhalt einer Muster- oder Instrumentenflugberechtigung herangezogen werden sollen, müssen für diese Aufgabe gemäß der Certification Specification FSTD für die entsprechende Luftfahrzeugart (CS-FSTD A bzw. H) qualifiziert sein.
Flugsimulatoren, deren Flugstunden zum Erwerb oder Erhalt einer Muster- oder Instrumentenflugberechtigung herangezogen werden sollen, müssen für diese Aufgabe gemäß der Certification Specification FSTD für die entsprechende Luftfahrzeugart (CS-FSTD A bzw. H) qualifiziert sein.
Die Leistungsfähigkeit wird anhand von Testverfahren auf Basis der CS-FSTD in objektiven Tests durch den Technischen Inspektor bzw. die Technische Inspektorin und in subjektiven Tests durch die Fluginspektorin bzw. den Fluginspektor evaluiert. Die Evaluierung mündet in einer Qualifikationsbescheinigung, die ggf. Einschränkungen bzw. Abhilfemaßnahmen enthalten kann.
Die Betreiberorganisation von FSTD unterliegt den Vorgaben des in der VO (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 und den entsprechenden AMCAcceptable Means of Compliance zum Compliance Management und den Regelungen zur Genehmigung und Überwachung durch die Aufsichtsbehörde. Auf Antrag wird die FSTD-Betreiberorganisation auf Konformität mit den Vorgaben der Verordnung in Form von Dokumentenprüfungen und Auditierungen vor Ort überprüft, um die Genehmigungsfähigkeit nachzuweisen. Die erteilte Genehmigung initiiert den unbefristeten Überwachungsprozess.
SG Einrichtungen Flugsimulation im Referat 4 III b: Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD)
Montag – Donnerstag 09:00-15:00, Freitag 09:00-12:00