Spionage: BKABundeskriminalamt und Nachrichtendienste warnen vor Anwerbeversuchen
Spionage: BKABundeskriminalamt und Nachrichtendienste warnen vor Anwerbeversuchen
- Datum:
- Ort:
- Köln
- Lesedauer:
- 1 MIN
Ein harmloser Chat. Ein kleiner Job. Ein bisschen Geld. Und schon macht man sich strafbar: Spionage und Sabotage im Auftrag fremder Nachrichtendienste.
Sogenannte „Low-Level-Agenten“ beziehungsweise „Wegwerf-Agenten“ sind Personen, die ohne eine entsprechende Ausbildung Aufklärungs- oder Unterstützungsleistungen bis hin zu Sabotagehandlungen für zumeist russische Nachrichtendienste übernehmen. Sie werden fast ausschließlich über soziale Medien durch Mittelspersonen rekrutiert. Abhängig vom Auftrag erhalten sie finanzielle Gegenleistungen. Im Falle einer Enttarnung der „Low-Level-Agenten“ können diese den Urheber und die übergeordnete Absicht nicht benennen und werden vom Auftraggeber allein gelassen – sie werden weggeworfen!
„Verfassungsfeindliche Sabotage“ wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, eine „Geheimdienstliche Agententätigkeit“ in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet.
Spionage und Sabotage gegen militärische Einrichtungen sind keine bloßen Angriffe auf Infrastruktur – sie richten sich gegen die Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte und damit gegen die Stabilität unseres Landes. Wer solche Taten unterstützt oder begeht, greift das Fundament unserer kollektiven Sicherheit an.
Das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst informieren mit einer gemeinsamen Kampagne „Kein Wegwerf-Agent werden“ darüber, wie Anwerbeversuche aussehen, wie risikoreich die angestifteten Aktionen sein können und an wen sich Angesprochene wenden können.
Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Internetseite des BKABundeskriminalamt.
Gemeinsame Presseerklärung (PDF, 178,4 KB) Kampagnenplakat (PDF, 158,9 KB)