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Unterstützung Auslandseinsätze

Die Unterstützung der Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen ist für das Bundessprachenamt von höchster Bedeutung.

Drei Männer unterhalten sich, der Nicht-Uniformierte dolmetscht zwischen den beiden Soldaten.

Bundeswehr/Jane Schmidt

Auslandseinsätze

An den Auslandseinsätzen der Bundeswehr wirkt das Bundessprachenamt durch fremdsprachliche Ausbildung in der Einsatzvorbereitung und die Entsendung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern in die Einsatzgebiete mit. Durch das Übersetzen und das Dolmetschen trägt das Bundessprachenamt maßgeblich zu den Erfolgsfaktoren des internationalen Krisenmanagements der Bundeswehr bei.

Einsatzvorbereitende Sprachausbildung

Wir unterstützen die Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen durch fremdsprachliche Ausbildung für den Einsatz: Soldatinnen und Soldaten erwerben bei uns einsatzrelevante Sprachkenntnisse.

Als Sprachmittler im Einsatz

Insbesondere basiert die Unterstützung auf dem persönlichen Einsatz unserer Beschäftigten – wir entsenden sie als Sprachmittler für deutsche Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzgebieten. Wir gehen also mit in den Einsatz und zwar in Uniform.

Dank unserer Arbeit entsteht so ein direkter Kontakt und Austausch mit Sicherheitskräften vor Ort und der lokalen Bevölkerung.

Alle Informationen rund um Sprachmittler im Einsatz

Wie viele Leute arbeiten in den Einsätzen als Sprachmittler?

Im Moment werden 40 Sprachmittlerstellen vom Bundessprachenamt besetzt. Weil ein Einsatz drei bis vier Monate dauert, gibt es insgesamt ca. 130 Beschäftigte, die für Einsätze ihre sonstige Tätigkeit im Amt unterbrechen oder mandatsgebunden für einen bestimmten Einsatz angestellt sind.

Außerdem gibt es knapp 150 Ortskräfte, die als lokale Sprachmittler in den Einsatzgebieten beschäftigt sind. Voraussetzung ist das Bestehen einer anspruchsvollen Sprachprüfung des Bundessprachenamtes.

Alle unterstützen deutsche Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Auslandseinsatz.


Bei welchen Missionen sind Sprachmittler des Bundessprachenamtes dabei?

Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler des Bundessprachenamtes sind in sechs Missionen im Einsatz:
Resolute Support (Afghanistan), KFORKosovo Force (Kosovo), ATALANTA (Dschibuti), Counter Daesh/Capacity-Building Iraq (Irak und Jordanien), EUTMEuropean Union Training Mission Mali (Mali), MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali (Mali/Niger).

Daher dolmetschen und übersetzen wir in den Einsätzen momentan in den elf Sprachen Albanisch, Arabisch, Bambara, Englisch, Französisch, Kurdisch (Sorani), Litauisch, Paschtu, Persisch (Farsi/Dari), Serbisch und Somali.

Wer kann als Sprachmittler in den Einsatz gehen?

Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler des Bundessprachenamtes kommen aus dem Stammpersonal oder haben mandatsgebundene Zeitarbeitsverträge.

Wenn Beschäftigte des Bundessprachenamtes an Auslandseinsätzen teilnehmen, unterbrechen sie ihre sonstige Tätigkeit im Amt.

Insbesondere in Sprachen, die das Bundessprachenamt nicht abdeckt, sind wir darauf angewiesen zusätzliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zu rekrutieren. Da der Bundestag die Auslandseinsätze der Bundeswehr jeweils für ein Jahr beschließt, erhalten diese Personen für die Länge des Einsatzmandats sogenannte mandatsgebundene Zeitarbeitsverträge. Mehr Infos hier erhalten Sie am Ende der Seite.

Wie werden die Sprachmittler auf die Einsätze vorbereitet?

Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler des Bundessprachenamtes verpflichten sich als Reservisten und durchlaufen verschiedene Ausbildungsabschnitte:

  1. Allgemeine Soldatische Ausbildung (bestehend aus ASAAbsicherung und Schutz im Auslandseinsatz I und ASAAbsicherung und Schutz im Auslandseinsatz II)
  2. Einsatzlandspezifische Ausbildung (ELSAeinsatzlandspezifische Ausbildung)

Die Allgemeine Soldatische Ausbildung I und II umfasst zum Beispiel Einkleidung, Schießausbildung, Wehrrecht und das Gelöbnis. Die einsatzlandspezifische Ausbildung bereitet auf die charakteristischen Gegebenheiten des Einsatzlandes vor.

Insgesamt dauert die Ausbildung 10 Wochen - danach sind unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler so gut wie möglich auf ihre herausfordernde Aufgabe vorbereitet.

Einsatzvorbereitende Sprachausbildung in Aktion

Das Bundessprachenamt bietet einsatzvorbereitende Sprachausbildung als Teil seiner Unterstützung Auslandseinsätze. Auch für die Soldaten des Panzerbataillons 104 für die es Anfang 2019 im Rahmen der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mission Enhanced Forward Presence (EFP) nach Litauen ging.

Factsheet Unterstützung Auslandseinsätze

Erfahren Sie noch mehr zur Unterstützung der Auslandseinsätze durch das Bundessprachenamt.

Factsheet Unterstützung Auslandseinsätze PDF, nicht barrierefrei, 849 KB
Factsheet_UAE_BSprA_Web

Sprachmittler gesucht

Wir suchen ständig neue einsatzwillige und einsatzfreudige Kolleginnen und Kollegen für die verschiedenen Landessprachen in den jeweiligen Einsatzgebieten, insbesondere Persisch (Dari/Farsi), Französisch, Serbisch, Sorani, Litauisch und Arabisch.

Auch Interessenbekundungen und Freiwilligenmeldungen von aktiven Angehörigen der Bundeswehr aller Statusgruppen sind jederzeit willkommen.

Genaue Einsatzmöglichkeiten und weitere Informationen können jederzeit bei dem Referat SMD 3 erfragt werden.

Drei Männer unterhalten sich, der Nicht-Uniformierte dolmetscht zwischen den beiden Soldaten.

Unterstützung Auslandseinsätze - Referat SMD 3

Postfach 11 63
50328 Hürth

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Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Sprachmittler im Einsatz?

Dann beantworten wir hier einige Fragen zu Voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen. Außerdem erläutern wir Eckpunkte des Auswahl- und Einplanungsprozess.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Sprachmittler?
  • deutsche Staatsangehörigkeit (Nachweis durch Kopie Personalausweis oder Einbürgerungsurkunde)
  • körperliche Eignung: Wehrdienstfähigkeit, Auslandsdienstverwendungsfähigkeit, ggfs. Borddienstverwendungsfähigkeit, Bereitschaft zur Teilnahme an Impf- und sonstigen Prophylaxemaßnahmen.
  • uneingeschränkte Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen
Welche Eigenschaften muss ich als Sprachmittler mitbringen?
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit
  • Bereitschaft zum Leben/Arbeiten unter ungewohnten Bedingungen (z.B.  Mehrfachunterbringung, 7-Tage Woche)
  • die tatsächliche Möglichkeit und die Bereitschaft, dem Einsatzkontingent grundsätzlich für den gesamten Einsatzzeitraum im Einsatzland im Soldatenstatus zur Verfügung zu stehen
  • gute Schwimmfähigkeit ist Voraussetzung bei maritimen Einsätzen
Welche Unterlagen benötigt das Bundessprachenamt für meine Bewerbung als Sprachmittler?
  • Lebenslauf
  • Mitteilung, ob die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorliegt, oder nicht
  • Schulzeugnis
  • Hochschulabschluss
  • Ausbildungszeugnis
  • Kopie Personalausweis oder Einbürgerungsurkunde

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen, bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Wie wird festgestellt, ob ich als Sprachmittler eingesetzt werden kann?

Wir überprüfen die schriftlichen und mündlichen Sprachfertigkeiten in einer Eignungsfeststellung. 

Die schriftlichen Arbeiten bestehen aus der Übersetzung von zwei Texten (1x aus der Bildungssprache in die Fremdsprache (Dauer 90 Min.) und 1 x aus der Fremdsprache in die Bildungssprache (Dauer 75 Min.) bzw. einem Diktat. 

Der mündliche Anteil besteht aus einem Dolmetschszenario (Dauer ca. 30 Min.).

Wie läuft der Prozess bis zum Einsatz?

Die Einsatzplanung erfolgt nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (Überprüfungsdauer mindestens 8 Monate).
Darauf folgt die Teilnahme an den soldatischen Ausbildung (ASAAbsicherung und Schutz im Auslandseinsatz 1 - Dauer 3 Wochen, ASAAbsicherung und Schutz im Auslandseinsatz 2 - Dauer 6 Wochen, sowie weitere einsatzspezifische Ausbildungen - Dauer ca. 1 Woche). Die einzelnen militärischen Ausbildungsmaßnahmen finden jeweils im Rahmen einer Reservedienstleistung statt. Danach kann die Einplanung für ein Einsatzkontingent erfolgen.

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