Für den Beginn von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sollte die medizinische Rehabilitation der Betroffenen so weit fortgeschritten sein, dass sie langfristig an Bildungsmaßnahmen teilnehmen können. Vor Beginn einer beruflichen Qualifikation wird Ihnen die Soldatin oder der Soldat ein Formular vorlegen, in dem Sie bescheinigen müssen, dass für die berufliche Qualifikationsmaßnahme eine Ausbildungsfähigkeit aus ärztlicher Sicht besteht. Sie können diese auch formlos schriftlich bescheinigen. Nimmt die Soldatin oder der Soldat eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz in Anspruch, endet die Schutzzeit spätestens nach fünf Jahren ab Maßnahmebeginn. Sie kann um weitere drei auf insgesamt bis zu acht Jahre verlängert werden, wenn das Erreichen des Qualifizierungsziels zu erwarten ist.
Wenn im Rahmen der medizinischen Behandlung Fragestellungen zu der beruflichen Rehabilitation der Patientin oder des Patienten aufkommen, ist es hilfreich, in direkten Kontakt mit der zuständigen Beraterin oder dem zuständigen Berater des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) zu treten. Falls Sie nicht wissen, welcher BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr für Ihre Patientin oder Ihren Patienten zuständig ist, finden Sie diesen über das Berufsförderungsdienstverzeichnis.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und dem zuständigen BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr garantiert eine optimale berufliche Rehabilitation.