Wann wird der Sozialdienst tätig?

Wann wird der Sozialdienst tätig?

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Der Sozialdienst wird aktiv bei

  • Kontaktaufnahme durch Bundeswehrangehörige aller Statusgruppen und deren Familien
  • Anregungen der personalbearbeitenden Dienststellen, von vorgesetzten Personen, Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen der Bundeswehr, Geistliche beim Militär, Personalvertretungen, Vertrauenspersonen der Soldaten und der schwerbehinderten Menschen
  • Amtshilfeersuchen anderer Träger sozialer Hilfen
  • Er wird ferner eigeninitiativ sowie bei sonstigen Hinweisen, die ein Handeln des Sozialdienstes erfordern, tätig.

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