Was versteht man unter einer Einsatzgleichen Verwendung?

Was versteht man unter einer Einsatzgleichen Verwendung?

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Eine einsatzgleiche Verwendung umschreibt eine dienstliche Tätigkeit, die zwar einem Einsatz gleicht, rechtlich aber nicht gleichgestellt ist, da ihr ein entsprechender Beschluss der Bundesregierung fehlt. Es handelt sich rechtlich nicht um Einsätze (Keine Besondere Auslandsverwendung nach § 62 SG). Die Anforderung des einplanenden TrT erfolgt demnach auf Grundlage des § 61 SG. BMVgBundesministerium der Verteidigung SE III 3 aktualisiert vierteljährlich eine Übersicht der anerkannten Missionen.

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