Wie sind unsere Kinder im Rahmen der Krankenversicherungspflicht versichert?
Wie sind unsere Kinder im Rahmen der Krankenversicherungspflicht versichert?
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Die Krankenversicherung von Kindern erfolgt bei zivil Beschäftigten über die Versicherung der Eltern. Kinder eines Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten, die Kindergeld berechtigt sind, haben einen Beihilfeanspruch von 80%. Die übrigen 20% müssen über eine sogenannten Restkostenversicherung zwingend abgedeckt werden.
Kinder von Soldaten sind zu 80% beihilfeberechtigt
Ein Soldat auf Zeit oder Berufssoldat ist automatisch und obligatorisch über seinen Dienstherrn krankenversichert.
Lediglich die vom Gesetz vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung muss er selbst einrichten. Anders als bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen, kennt die Heilfürsorge des Bundes den Begriff der Familienversicherung nicht.
Die Heilfürsorge versichert nur den Soldat auf Zeit oder Berufssoldat selbst. Wie und wann oder welche Regelung die richtige ist, erfahren Sie hier: