Wo finde ich Antworten zum Thema Krankenversicherung/ Beihilfe?

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Beihilfe-Formular

Dann mal los: Erst Antrag ausfüllen, dann Beihilfe bekommen

Bundeswehr/Stephan Ink

Soldatinnen und Soldaten sind während ihrer Dienstzeit im Krankheitsfall umfassend über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge) abgesichert. Besondere Aufmerksamkeit verdient aber die rechtzeitige Vorsorge für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, ebenso eine evtl. Krankenversicherung für Familienangehörige.

Der Anspruch auf Heilfürsorge endet mit dem letzten Tag der Dienstzeit. Abgelöst wird der Heilfürsorgeanspruch von einem Anspruch auf 70% Beihilfe. Vereinfacht kann man also sagen, dass aus einer 100%igen Krankenversicherung eine 70%ige wird. Die fehlenden 30% muss der ausgeschiedene Soldat auf Zeit und Berufssoldat selbst versichern. Der Weg zur Absicherung der fehlenden 30% Versicherungsschutz ist eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV).

Bundesverwaltungsamt


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