§ 14 USG: Dienstgeld
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Das Dienstgeld muss beantragt werden und wird für einen konkreten Dienst an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder für eine eintägige Dienstleistung an einem Freitag gezahlt.
Wichtige Dokumente:
Information zur Gewährung von Dienstgeld nach § 14 USG (PDF, 94,9 KB)
Dienstgeld nach § 14 USG (Tagessätze) (PDF, 143,5 KB)