Bei einer Übung

Bei einer Übung

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Bei einer Übung verlängert sich der Reservistendienst bis zur Beendigung der truppenärztlichen Behandlung der Verletzung/Erkrankung, höchstens jedoch um drei Monate.

Der oder die Reservistendienst Leistende kann schriftlich erklären, mit der Fortsetzung des Wehrdienstverhältnisses nicht einverstanden zu sein. In diesem Fall endet der Reservistendienst mit Ablauf des Tages, an dem die Erklärung abgegeben worden ist (§ 75 Abs. 6 SG).

Das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr und das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII 3.2 sind durch die Dienstleistungsdienststelle entsprechend zu informieren.

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