Wann kann ich meine Anträge übersenden?

Wann kann ich meine Anträge übersenden?

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Anträge nach §9 bzw. §9a EÜG sind innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Eignungsübung beim Referat VII 3.2 des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen.

Anträge nach §1 Abs. 2 EÜG sind durch den Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Mehraufwendungen entstanden sind, beim Referat VII 3.2 des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen.

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