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Arbeitsplatzschutzgesetz und Eignungsübungsgesetz

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Soldat hält Geld in den Händen

Das Referat VII 3.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) ist bundesweit zuständig für die Antragsbearbeitung der Leistungen des Bundes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz und Eignungsübungsgesetz für Reservistendienstleistende (RDLReservistendienst Leistende), Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDLFreiwillig Wehrdienst Leistende) und Eignungsübende (EÜ).

Allgemeines

Hinweis

Das Arbeitsplatzschutzgesetz bietet ab dem 01.01.2020 Anreize für Arbeitgeber für die
Gewinnung von Reservistendienst Leistende zu mehr Reservistendienst.

Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Leistungen an Arbeitgeber“.

Informationen

Eignungsübungsgesetz

Arbeitsplatzschutzgesetz

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Ansprechpartner

Nutzen Sie bitte folgende Übersicht, um Ihre zuständige Sachbearbeiterin / Ihren zuständigen Sachbearbeiter zu finden: