Was muss ich tun, wenn sich meine tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verändern, die der Arbeitsplatzschutzgesetz / Eignungsübungsgesetz -Leistung zugrunde liegen?

Was muss ich tun, wenn sich meine tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verändern, die der Arbeitsplatzschutzgesetz / Eignungsübungsgesetz -Leistung zugrunde liegen?

Datum:
Lesedauer:
0 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Änderungen, die ausschließlich die Leistungen des ArbPlSchG / EÜG betreffen, teilen Sie bitte schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat  VII 3.2, Postfach 30 10 54, 40410 Düsseldorf mit.

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.