Was muss ich tun, wenn sich meine tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verändern, die der Arbeitsplatzschutzgesetz / Eignungsübungsgesetz -Leistung zugrunde liegen?
Was muss ich tun, wenn sich meine tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verändern, die der Arbeitsplatzschutzgesetz / Eignungsübungsgesetz -Leistung zugrunde liegen?
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Änderungen, die ausschließlich die Leistungen des ArbPlSchG / EÜG betreffen, teilen Sie bitte schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat VII 3.2, Postfach 30 10 54, 40410 Düsseldorf mit.