Umgang mit PTBSPosttraumatische BelastungsstörungSo helfen Sie als Vorgesetzte

Wenn ein Einsatzheimkehrer verändert scheint

Als Vorgesetzte oder Vorgesetzter kennen Sie Ihre Soldatinnen und Soldaten oder zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gut. Sie wissen, welche Stärken, Schwächen und individuellen Charaktereigenschaften sie haben. Deshalb fallen Ihnen plötzliche Veränderungen im Verhalten einer Einsatzrückkehrerin oder eines Einsatzrückkehrers schnell auf. Psychische Erkrankungen sind in der Bundeswehr zwar seltener als in der allgemeinen Bevölkerung – eine Untersuchung des Psychotraumazentrums hat gezeigt, dass 20 bis 25 Prozent aller Bundeswehrsoldaten unter einer psychischen Erkrankung leiden. In der Gesamtbevölkerung sind es 30 Prozent. Dennoch kann es Ihnen passieren, dass eine oder einer Ihrer Einsatzrückkehrenden an PTBSPosttraumatische Belastungsstörung leidet. Im Jahr 2017 wurde das bei 170 Betroffenen diagnostiziert.

Sie haben aktuell die Sorge und Vermutung, dass eine oder einer Ihrer Einsatzkräfte mit psychischen Schäden aus dem Einsatz zurückgekehrt ist? Das sollten Sie in dieser herausfordernden Situation unbedingt beachten.

PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Verdacht: Was Vorgesetzte tun und lassen sollten

Vorgesetzter sitzt am Schreibtisch und blättert durch Papiere

Vorgesetzte nehmen im Umgang mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Betroffenen eine wichtige Rolle ein – und stehen damit vor einigen Herausforderungen. Truppenpsychologinnen und Truppenpsychologen beantworten Fragen und geben Sicherheit in schwierigen Situationen

Bundeswehr/Jonas Weber

Als Vorgesetzte sind Sie zur Fürsorge verpflichtet und dürfen den betroffenen Untergebenen in keiner Weise schaden: Sowohl zu langes Zögern als auch voreiliges Handeln können sich nachteilig auswirken. Eine mögliche Stigmatisierung potentiell Betroffener ist unbedingt zu vermeiden. Für die seelische Gesundung sind Sie nicht verantwortlich. Ihnen wie auch den Kameraden und Kollegen kommt aber durch den täglichen Umgang eine wichtige Rolle zu. Sie können Heilungsprozesse fördern, durch falsches Verhalten aber auch belasten. 

In militärischen Organisationsbereichen bietet sich als erster Schritt einer fachlich begleiteten Orientierung ein vertrauensvolles Gespräch mit der Truppenpsychologin oder dem Truppenpsychologen an. Das gibt Ihnen als Vorgesetzte Handlungssicherheit im Umgang mit belasteten oder möglicherweise psychisch erkrankten Soldatinnen und Soldaten. Bei Zivilbediensteten kann die oder der Vorgesetzte sich auch in allgemeiner Weise durch den Personal- oder Vertrauensärztlichen Dienst zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

Sicher wissen Sie – ein direkter Austausch mit der Truppenärztin beziehungsweise dem Truppenarzt oder der zivilen Ärztin beziehungsweise dem zivilen Arzt ist aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nur sehr eingeschränkt möglich. Auch Fragen nach dem Gesundheitszustand der oder des Einsatzrückkehrenden an dessen Kameradinnen und Kameraden oder Kolleginnen und Kollegen verletzen das Persönlichkeitsrecht und sind zu unterlassen. Ihr Blick als Vorgesetzte oder Vorgesetzter auf die vergangenen Monate kann jedoch für die Behandlung hilfreich sein. Gleichzeitig helfen Ihnen ärztliche Empfehlungen dabei zu verstehen, wie Sie bei der Wiedereingliederung von Erkrankten verfahren und worauf Sie sich vorbereiten sollten. 

Wenn Sie vorbehaltlos und offen mit Betroffenen umgehen, fördern Sie ein Klima der Akzeptanz. Das macht es Betroffenen leichter, über ihren Zustand und etwaige Verschlechterungen zu sprechen. Zudem kann es dazu führen, dass sich Betroffene eher für psychotherapeutische Behandlungen öffnen. 

Im Rahmen der militärärztlichen Rückkehrer-Begutachtung, die Sie als Vorgesetzte für alle Ihre Soldatinnen und Soldaten veranlassen, erhalten Sie erste dienstrechtliche Hinweise über eine mögliche Stressauffälligkeit. Zivilbedienstete, die nach Rückkehr aus einem Auslandseinsatz der Bundeswehr im Soldatenstatus ihre Tätigkeit im Regeldienstbetrieb wieder aufgenommen haben, können personal- oder vertrauensärztlich nachuntersucht werden, sofern diese „Rückkehrerbegutachtung“ im Soldatenstatus nicht abgeschlossen werden konnte. Im diesem Fall beauftragt die personalbearbeitende Dienststelle die Nachuntersuchung. 

PTBSPosttraumatische Belastungsstörung bestätigt – Wie geht es für Vorgesetzte weiter?

Im Falle einer bestätigten Einsatzschädigung müssen Sie als Vorgesetzte die zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden) beim Bundesamt für das Personalmanagement – einbeziehen und die personalbearbeitende Stelle informieren. Auf die Beauftragung einer Begutachtung auf „Dienst- und Verwendungsfähigkeit“ sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch verzichten. Suchen Sie stattdessen ein erstes direktes, offenes und fürsorgliches Gespräch mit den betroffenen Untergebenen. Sie sind sich unsicher, ob Sie dafür hinreichend vorbereitet sind? Nutzen Sie die Beratungshilfe der vier Fachdienste in Ihrem örtlichen Psychosozialen Netzwerk: den Sozialdienst, den Sanitätsdienst, den Psychologischen Dienst und die Militärseelsorge sowie den Personal- und Vertrauensärztlichen Dienst der Bundeswehr. Die verschiedenen Fachkompetenzen beraten Sie auch in Fragen der Gesprächsführung. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Hilfe für PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Betroffene.

PTBSPosttraumatische Belastungsstörung: Was Sie als Vorgesetzter tun können

Als Vorgesetzte oder Vorgesetzter können Sie Ihre Untergebenen, die von PTBSPosttraumatische Belastungsstörung betroffen sind, auf unterschiedliche Weise unterstützen und auf dem Weg zurück ins Berufsleben begleiten.

Wenn Soldatinnen und Soldaten aus dem Einsatz zurückkehren, ist es Ihre Aufgabe, eine Rückkehrerbegutachtung bei der Truppenärztin oder dem Truppenarzt zu veranlassen. Bei Zivilbeschäftigten ist auch eine Rückkehreruntersuchung beim Personal- und Vertrauensärztlichen Dienst der Bundeswehr möglich. Dabei füllen die Untersuchten auch die Posttraumatische Stressskala mit 10 Fragen aus und besprechen das Ergebnis mit der Ärztin oder dem Arzt. Falls hier Frühsymptome festgestellt werden, folgen weitere Untersuchungen.

Krankschreibungen oder Befreiungen von bestimmten Dienstverrichtungen durch die behandelnden Truppenärztinnen oder Truppenärzte beziehungsweise niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzte können belasteten Bundeswehrangehörigen helfen. Die häusliche Erholung und das familiäre Umfeld stabilisieren PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankte oft. 

Sie als Vorgesetzte sollten dabei jedoch bei ungewöhnlich langen Krankschreibungszeiten (über drei Monate) mit Umsicht nachfragen. Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Betroffenen, Vorgesetzten und den zuständigen Ärztinnen und Ärzten der Bundeswehr – natürlich unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht – ist wichtig. Denn Untersuchungen zeigen, dass die Einbindung in das soziale Umfeld die Genesung fördern kann. Daher ist es wichtig, dass Betroffene nicht den Anschluss verlieren. 

Falls eine Einsatzgeschädigte oder ein Einsatzgeschädigter länger als drei Monate ausfällt, dann sollten Sie das Gespräch mit  Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter suchen. Unter Umständen ist auch eine heimatnahe Verwendung hilfreich. 

Unterstützen Sie bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung als Vorgesetzte oder Vorgesetzter Betroffene, wenn diese damit ringen, ob sie eine Psychotherapie beginnen sollen. Die Sitzungen können in der Nähe des Wohnortes stattfinden und helfen, dass PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankte wieder gesund werden können. 

Bei einer stationären Therapie wird auch daran gearbeitet, wie Betroffene wieder in ihren Dienstalltag finden können. Dabei ist eine reduzierte Tätigkeit von zunächst vier bis sechs Stunden pro Tag oft ein Weg, den Heilungsprozess zu unterstützen und Betroffene die gewohnten Strukturen und Handlungsabläufe erleben zu lassen, ohne sie zu überlasten. Eine stationäre Reha-Maßnahme kann in einer zivilen Klinik oder in einem Bundeswehrkrankenhaus stattfinden. 

Eine Wiedereingliederung verlangt Ihnen wie auch den Kameradinnen und Kameraden oder Kolleginnen und Kollegen Geduld ab. Wenn Betroffene für eine Weile nur einige Stunden am Tag arbeiten, kann das im Arbeitsumfeld Unverständnis auslösen. Achten Sie darauf, dass mit Betroffenen einfühlsam umgegangen wird. 

Wenn Betroffene in den Dienst zurückkehren, werden Sie zudem vermutlich ein paar neue Verhaltensweisen feststellen. Begegnen Sie diesen mit Nachsicht – Betroffene nehmen im Rahmen der Therapie umfassende Veränderungen an ihrem Alltag vor, die sich jedoch erst festigen müssen. 

Behandeln Sie PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Betroffene als Vorgesetze oder Vorgesetzter aber auch nicht wie ein rohes Ei – ihr Alltag sollte so normal wie möglich fortgeführt werden. Falls dabei Probleme auftreten, sprechen Sie diese offen an. Eine Therapie kann drei bis fünf Jahre dauern und verläuft in vielen Fällen erfolgreich.

Möglicherweise wird im Rahmen der Schutzzeit nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) festgestellt, dass die oder der Betroffene den Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall haben Betroffene grundsätzlich einen Anspruch auf erforderliche Leistungen zur beruflichen Qualifizierung. Die Erwerbsfähigkeit soll entsprechend der Leistungsfähigkeit der Betroffenen erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, der oder dem Betroffenen eine Weiterverwendung nach dem EinsatzWVG (als Berufssoldatin oder Berufssoldat, Beamtin oder Beamter oder Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer) oder eine sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Werden Leistungen zur beruflichen Qualifizierung benötigt, sind der Leistungsumfang und die voraussichtliche Dauer durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) gemeinsam mit der oder dem Betroffenen in einem Förderungsplan festzustellen. Um das Förderungsziel zu erreichen, können unterschiedliche Bildungsmaßnahmen erforderlich sein. Während der beruflichen Qualifizierung werden die Betroffenen für die Durchführung der Maßnahme vom militärischen Dienst freigestellt.

PTBSPosttraumatische Belastungsstörung: Handlungsempfehlungen für Vorgesetzte und Kameraden

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Vorgesetzte, Kameradinnen und Kameraden können aktiv dazu beitragen, dass sich belastete Kameradinnen und Kameraden stabilisieren können. Die in dem Video vorgestellten Handlungsempfehlungen stellen eine Auswahl dar.
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PTBSPosttraumatische Belastungsstörung: Dieser Leitfaden bietet Vorgesetzten Orientierung

PTBSPosttraumatische Belastungsstörung ist eine ernstzunehmende Erkrankung. In Ihrer Rolle als Vorgesetzte oder Vorgesetzter müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Untergebenen körperlich und seelisch gesund und fit sind. Der folgende Leitfaden liefert Ihnen konkrete Informationen zur PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankung und erläutert Ihnen Ihre Pflichten und Handlungsmöglichkeiten.

Umgang mit Einsatzgeschädigten

In diesem Leitfaden finden Vorgesetzte alles zum Thema PTBSPosttraumatische Belastungsstörung. Zudem sehen Sie, welche Fachinstanzen Sie beraten und unterstützen können.

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