Dienstlichen Veranstaltung

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Während der Dienstlichen Veranstaltung haben die zugezogenen Reservistendienst Leistenden Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nach § 1 Absatz 2 i. V. m. § 22 USGUnterhaltssicherungsgesetz. Für gesundheitliche Schädigungen, die während der Dienstlichen Veranstaltung oder auf der zeitlich im Zusammenhang stehenden und auf dem kürzesten Weg durchgeführten Hin- und Rückreise eingetreten sind, erhalten die zugezogenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Beendigung der Dienstlichen Veranstaltung auf Antrag Versorgung nach § 80 i. V. m. § 81 Abs. 3 Nr. 1 SVGSoldatenversorgungsgesetz (erforderlichenfalls auch Heilbehandlung einschließlich Versorgungskrankengeld). Der Antrag ist an das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu richten.

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