Erstattung der Dienstbezüge für Beamtinnen und Beamte (ausser Bund) für längere Reservistendienste

Erstattung der Dienstbezüge für Beamtinnen und Beamte (ausser Bund) für längere Reservistendienste

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Wird eine Beamtin bzw. ein Beamter zu einem Reservistendienst herangezogen, so kann auf Grundlage des § 9 Abs. 2 Satz 4 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) auf Antrag der Dienstherrin bzw. des Dienstherrn eine Erstattung der von der Dienstherrin bzw. vom Dienstherrn um die gesetzlichen Abzüge geminderten ausgezahlten Bezüge für den 15. bis zum 30. Tag des Reservistendienstes für einen zusammenhängenden Reservistendienst im Kalenderjahr im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt werden.

Die Erstattungsmöglichkeit gilt nicht für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber des Bundes.

Der Vorabbewilligungsantrag ist nur zulässig, wenn er spätestens einen Monat vor Beginn des Reservistendienstes der bzw. des Beschäftigten gestellt wird.

Nach Absolvierung des Reservistendienstes soll der Auszahlungsantrag innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Reservistendienstes gestellt werden.

Ihren jeweils vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per Post an:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat VII 3.2
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf

oder scannen Sie Ihren unterschriebenen Antrag ein und senden ihn an folgende E-Mail Adresse:

ArbPlSchG@Bundeswehr.org

Ansprechperson

Bei Fragen zur Erstattung der Dienstbezüge nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer:

0211 65043 351 oder 0211 65043 288 (aus dem öffentlichen Telefonnetz)

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