Ich erhalte bereits Leistungen als anerkannte Witwe/ anerkannter Witwer und habe mich dazu entschieden, erneut zu heiraten. Wirkt sich diese Entscheidung auf die von Ihnen gezahlten Leistungen aus?

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Entscheiden Sie sich als anerkannte Witwe/ anerkannter Witwer erneut zu heiraten, so wird Ihnen eine Heiratsabfindung gezahlt. Diese Abfindung beträgt das Fünfzigfache der monatlichen Grundrente nach § 41 Bundesversorgungsgesetz.

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