Ich erhalte bereits Leistungen als anerkannte Witwe/ anerkannter Witwer und habe mich dazu entschieden, erneut zu heiraten. Wirkt sich diese Entscheidung auf die von Ihnen gezahlten Leistungen aus?
Ich erhalte bereits Leistungen als anerkannte Witwe/ anerkannter Witwer und habe mich dazu entschieden, erneut zu heiraten. Wirkt sich diese Entscheidung auf die von Ihnen gezahlten Leistungen aus?
Entscheiden Sie sich als anerkannte Witwe/ anerkannter Witwer erneut zu heiraten, so wird Ihnen eine Heiratsabfindung gezahlt. Diese Abfindung beträgt das Fünfzigfache der monatlichen Grundrente nach § 41 Bundesversorgungsgesetz.