1990 bis 2001: Vom Fall der Mauer bis zum Afghanistan-Einsatz
Der Fall der Mauer stand wie kein zweites Ereignis für das Ende der Blockkonfrontation und des jahrzehntelangen Kalten Krieges. Europa und weite Teile der Welt erfuhren einen umfassenden Wandel, der die Bundeswehr bis nach Afghanistan führen sollte.
Wandel zur Einsatzarmee
Im Jahrzehnt zwischen 1990 und 2000 mussten sich die Streitkräfte – ähnlich wie nach ihrer Aufstellung – neu finden. Zunächst galt es, Ost und West in der „Armee der Einheit“ zusammenzuführen. Gleichzeitig positionierte sich die Bundeswehr als Teil der internationalen Sicherheitspolitik. Ein Weg, der im Kosovo begann und im ISAFInternational Security Assistance Force-Einsatz gipfelte.
Im Jahr 1991 war Kambodscha in seinen Grundfesten zerstört – das Terrorregime der Roten Khmer, der Krieg mit Vietnam und der Bürgerkrieg hatten die gesellschaftlichen und staatlichen Strukturen des Landes zunichtegemacht. Um für Frieden und Sicherheit zu sorgen, wurde ein Abkommen zwischen den Bürgerkriegsparteien geschlossen, das den Vereinten Nationen (UNUnited Nations) eine entscheidende Rolle für den zukünftigen Friedensprozess zuwies. Um Kambodscha den Übergang in eine friedliche Zukunft mit freien Wahlen zu ermöglichen, wurden die UNUnited Nations mit der Übergangsverwaltung betraut.
Das deutsche Militärkrankenhaus
Bundeswehr/Modes
Dabei beteiligte sich die Bundeswehr von Oktober 1991 bis März 1992 mit bis zu 15 deutschen Sanitätssoldatinnen und Sanitätssoldaten an der Vorbereitungsoperation der UNUnited Nations in Kambodscha (UNAMICUnited Nations Advance Mission in Cambodia). Die zweite Mission war die erste offizielle sanitätsdienstliche Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Vereinten Nationen.
Vom 22. Mai 1992 bis 12. November 1993 übernahmen die deutschen Streitkräfte mit etwa 150 Sanitätssoldatinnen und Sanitätssoldaten sowie einem Feldlazarett mit 60 Betten die medizinische Versorgung für UNTACUnited Nations Transitional Authority in Cambodia (United Nations Transitional Authority in Cambodia) und Teile der Zivilbevölkerung. Dabei wurden rund 3.500 Menschen stationär und mehr als 110.000 ambulant behandelt. Mit UNTACUnited Nations Transitional Authority in Cambodia erreichte die deutsche Beteiligung an den Auslandseinsätzen eine neue Dimension. Erstmals wurde ein deutsches Truppenkontingent signifikanter Größe in den Auslandseinsatz entsandt.
Die Bundeswehr versorgt nicht nur Blauhelmsoldaten, sondern auch Teile der Zivilbevölkerung
Bundeswehr/Modes
Basis der UNAMIDUnited Nations - African Union Hybrid Operation in Darfur-Friedensmission unter Beteiligung der Bundeswehr waren die Resolution 717 des UNUnited Nations-Sicherheitsrates vom 16. Oktober 1991 und eine Entscheidung des damaligen Verteidigungsministers Gerhard Stoltenberg vom 25. Oktober 1991. Grundlage waren die UNTACUnited Nations Transitional Authority in Cambodia-Resolution 745 des UNUnited Nations-Sicherheitsrats vom 16. Februar 1992 und der Beschluss des Bundeskabinetts vom 8. April 1992.
Die United Nations Operation in Somalia (UNOSOMUnited Nations Operation in Somalia) II war der Beginn des ersten bewaffneten Auslandseinsatzes der Bundeswehr – wenn auch ohne Kampfauftrag.
Um den Zerfall staatlicher Strukturen, andauernden Bürgerkrieg und eine schwere humanitäre Katastrophe zu verhindern, autorisierten die Vereinten Nationen (UNUnited Nations) mehrere Friedensoperationen in dem ostafrikanischen Land. Angeführt von Generalmajor Georg Bernhardt brachen am 15. Mai 1993 per Transall der Luftwaffe 20 Bundeswehrsoldaten in Richtung Dschibuti und Belet Huen auf, wo am Folgetag ihr Einsatz begann.
UNUnited Nations-Konvoi in Belet Huen
Bundeswehr/Helmut Köhler
Auf der Grundlage der Resolution 814 des UNUnited Nations-Sicherheitsrats vom 25. März 1993 und des Bundestagsbeschlusses vom 21. April 1993 waren zum Betrieb einer Luftbrücke zwischen Kenia und Somalia sowie zur logistischen Unterstützung von UNUnited Nations-Truppen rund 1.700 Soldaten des Heeres in Belet Huen (Somalia) eingesetzt. Etwa 600 Marine-Soldaten sowie etwa 120 Soldaten der Luftwaffe wurden in Dschibuti und Mombasa (Kenia) stationiert. Die Debatte in der Heimat war derweil von Befürwortern und Gegnern einer solchen Mission geprägt. Die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands, damals in der Opposition, rief das Bundesverfassungsgericht an, weil ihrer Meinung nach ein solcher bewaffneter Auslandseinsatz ohne Grundgesetzänderung nicht zulässig war. Das Gericht beließ mit einer Entscheidung im Juni 1993 zwar die deutsche UNOSOMUnited Nations Operation in Somalia-Truppe in Afrika. Eine endgültige Entscheidung über diesen und einen weiteren Bundeswehreinsatz fällte das Verfassungsgericht aber erst 1994.
Feldlager in Somalia
Bundeswehr/Marcus Rott
Die deutschen Blauhelme konzentrierten sich bei ihrem Einsatz vor allem auf humanitäre Hilfe und auf die Unterstützung für das Krankenhaus in Belet Huen. Aus den Auseinandersetzungen mit den teilweise schwer bewaffneten Clans und ihren Warlords hielt sich die Bundeswehr weitgehend heraus. Auch die zeitweise von der UNUnited Nations, vor allem aber von den USA als größtem Truppensteller geäußerten Wünsche nach bewaffneter Unterstützung führten nicht zu einem Kampfeinsatz der Bundeswehr.
Während der Friedensoperation gab es 650 Hilfsflüge, rund 30 Einzelprojekte der humanitären Hilfe und mehr als 18.000 medizinische Behandlungen. Gemeinsam mit dem Großteil der UNOSOMUnited Nations Operation in Somalia-II-Truppen verließ das deutsche Kontingent Somalia im März 1994.
Anfang der 1990er-Jahre beteiligte sich die Bundesrepublik erstmals an bewaffneten internationalen Friedenseinsätzen. Bis dahin hatte es nur humanitäre Hilfseinsätze gegeben.
Seit dem Ende des Kalten Krieges hatten sich die sicherheits- und außenpolitischen Herausforderungen gewandelt und die Zahl der innerstaatlichen Konflikte stieg an. Die Bundesrepublik sah sich mit der internationalen Forderung konfrontiert, eine größere Rolle dabei zu übernehmen, in Krisengebieten weltweit den Frieden zu sichern. Erste größere Missionen führten deutsche Soldaten unter UNUnited Nations-Mandat 1991 und 1992 zunächst nach Kambodscha und Somalia. Beide ohne vorherige Einwilligung des Bundestags. Innenpolitischen Streit über das wachsende militärische Engagement hatte vor allem der Einsatz deutscher Marineeinheiten in der Adria zur Folge, die ein UNUnited Nations-Waffenembargo gegen das damalige Serbien-Montenegro durchsetzen sollten.
Die Fregatte „Bremen" überwacht in der Adria das Embargo gegen Jugoslawien
Bundeswehr/Modes
Ob das Grundgesetz Auslandseinsätze überhaupt zulasse und welche Rechte der Bundestag dabei habe, war innenpolitisch umstritten. 1992 vollzog die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands mit der „Petersberger Wende„ eine programmatische Neuausrichtung in der Außenpolitik und erklärte ihre Zustimmung zu Bundeswehreinsätzen unter UNUnited Nations-Mandat für möglich. Der Streit um die Auslegung des Grundgesetzes war damit aber nicht beigelegt. Während Artikel 87a besagt, dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt, räumt Artikel 24 Absatz 2 die Möglichkeit ein, dass der Bund sich zur “Wahrung des Friedens„ in ein “System gegenseitiger kollektiver Sicherheit„ einordnen und dabei “in Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen„ könne. Ob damit Militäreinsätze gleichermaßen unter UNUnited Nations- und NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mandat zulässig waren und ob der Bundestag über solche Einsätze entscheiden müsse, war weiterhin unklar.
Die Auslandseinsätze der Bundeswehr
Bundeswehr
Um die Fragen zu klären, wandten sich die Fraktionen von FDPFreie Demokratische Partei und SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands 1994 an das Bundesverfassungsgericht. Beide Kläger beriefen sich dabei unter anderem auf einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz durch die Beteiligung deutscher Soldaten an NATONorth Atlantic Treaty Organization-Überwachungsflügen über Bosnien-Herzegowina 1992. Das Hauptargument beider Fraktionen war das gleiche: Die Bundesregierung habe das parlamentarische Mitwirkungsrecht verletzt, indem sie allein über den Einsatz deutscher Soldaten im Ausland entschied. Am 2. Juli 1994 wurde dann entschieden, dass Auslandseinsätze außerhalb des Bündnisgebietes der NATONorth Atlantic Treaty Organization (Out-of-area-Einsätze) verfassungskonform seien – wenn der Bundestag vorher zustimmt.
Der sogenannte Parlamentsvorbehalt war geboren. Nach Ansicht der Verfassungsrichter berechtige das Grundgesetz den Bund nicht nur zum Eintritt in ein System kollektiver Sicherheit, sondern biete auch die verfassungsrechtliche Grundlage für die sich daraus ergebenden militärischen Einsätze der Bundeswehr. Nicht nur die UNUnited Nations, sondern auch die NATONorth Atlantic Treaty Organization stelle ein solches System dar. Bei den bisherigen Einsätzen habe die Bundesregierung allerdings gegen das verfassungsrechtliche Gebot verstoßen, vor dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte die Zustimmung des Parlaments einzuholen. Nur bei “Gefahr im Verzug„, so die Richter, könne auf ein vorheriges Mandat verzichtet werden. Selbst dann müsse der Bundestag nachträglich gefragt werden. Im Zweifelsfall müssten die Streitkräfte zurückgerufen werden, wenn der Bundestag seine Zustimmung verweigert.
In den späten Neunzigerjahren verschärften sich die ethnischen Konflikte – begleitet von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen wie dem Massaker von Srebrenica – in der damaligen serbischen Provinz Kosovo. Infolgedessen leitete die NATONorth Atlantic Treaty Organization im März 1999 die Operation Allied Force gegen die jugoslawischen und serbischen Truppen von Präsident Slobodan Milošević ein, an der sich erstmals auch die Bundeswehr mit Kampfflugzeugen beteiligte.
Anfang Oktober 1998 hatte UNUnited Nations-Generalsekretär Kofi Annan vor einer humanitären Katastrophe gewarnt. Seit Beginn des Jahres waren die Truppen des serbischen Machthabers immer brutaler gegen die albanische Bevölkerung im Kosovo vorgegangen. Kämpfe zwischen der kosovo-albanischen Guerillabewegung UÇK und serbischen Sicherheitskräften führten zu immer größeren Fluchtbewegungen der Menschen aus der Region. Schätzungen zufolge fielen rund 10.000 Kosovo-Albaner den Truppen Miloševićs zum Opfer.
2000: Sicherungsfahrzeuge patrouillieren täglich durch die Straßen Kosovos. Hier das Kettenfahrzeug Wiesel mit einer 20-Millimeter-Kanone auf Streife in der Südstadt von Prizren.
Bundeswehr/Modes
2003: Der Krieg im Kosovo hat viele Schäden verursacht wie hier am mittelalterlichen serbisch-orthodoxen Kloster Visoki Dečani. Es wird nach dem Wiederaufbau bis heute rund um die Uhr bewacht.
Bundeswehr/Mandt
2005: Die Soldaten haben den Auftrag, im Kosovo ein multiethnisches, friedliches, rechtsstaatliches und demokratisches Umfeld aufzubauen und dies militärisch abzusichern. Hier eine Streife in Prizren.
Bundeswehr/Mandt
Nachdem sich die serbische Führung im März 1999 weigerte, den von der NATONorth Atlantic Treaty Organization ausgearbeiteten Friedensvertrag von Rambouillet zu unterzeichnen, begann das Bündnis am Abend des 24. März mit Luftangriffen auf militärische Verteidigungsziele der Serben. Auch die Bundeswehr beteiligte sich vom ersten Tag an an den Kampfhandlungen. Der Einsatz von Tornados war der erste deutsche Kampfeinsatz seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Erstmals wurde auch der Öffentlichkeit deutlich, dass die angestrebte Rolle Deutschlands und sein Beitrag zur internationalen Konfliktbewältigung auch zu Kampfeinsätzen führen konnte und würde. Die Luftangriffe auf serbische Ziele wurden größtenteils von der USUnited States-Air-Force geflogen. Die Bundeswehr beteiligte sich mit insgesamt 14 Tornados und stellte damit rund drei Prozent der Kampfeinsätze.
Nach dem erfolgreichen Ende der Operation Allied Force trat am 9. Juni 1999 das Abkommen von Kumanovo in Kraft, das den Abzug der jugoslawischen Truppen aus dem Kosovo regeln sollte. Tags darauf schaffte der UNUnited Nations-Sicherheitsrat mit der Resolution 1244 die Voraussetzung zur Stationierung der Kosovo Force (KFORKosovo Force) unter der Führung der NATONorth Atlantic Treaty Organization.
2008: Die Auswirkungen des Krieges sind Jahre später noch sichtbar. Zwei gepanzerte Kettenfahrzeuge vom Typ Wiesel auf Streife durch eine Stadt im Kosovo.
Bundeswehr
Etwas mehr als zweieinhalb Monate nach Beginn des NATONorth Atlantic Treaty Organization-Luftkriegs gegen Serbien – und drei Tage nach der Einigung bei den Militärverhandlungen – rückten im Frühsommer 1999 Bodentruppen und damit auch die Bundeswehr in die damalige serbische Provinz Kosovo ein. 50.000 Soldatinnen und Soldaten aus 40 Nationen, darunter 6.000 Soldaten der Bundeswehr, kontrollierten während des UNUnited Nations-mandatierten KFORKosovo Force-EinsatzesOperation Joint Guardian den Abzug der serbischen Streitkräfte und die schrittweise Entmilitarisierung des Kosovo. Neben der Einhaltung der zuvor geschlossenen Friedensregelungen sollte zudem eine schnelle und sichere Rückkehr der Geflüchteten gewährleistet werden.
Seit 1999 gibt es ein unbefristetes Mandat des Deutschen Bundestages zu einer deutschen Beteiligung an der KFORKosovo Force. Dieses wird auf Antrag der Bundesregierung jährlich fortgeschrieben, um die Friedensregelung für den Kosovo militärisch abzusichern. Das derzeitige Mandat erlaubt den Einsatz von bis zu 400 deutschen Soldatinnen und Soldaten im Kosovo, wobei derzeit rund 70 Einsatzkräfte der Bundeswehr im NATONorth Atlantic Treaty Organization-Hauptquartier in Pristina ihren Dienst zur Stabilisierung von Frieden und Sicherheit in der Region verrichten. Zu Spitzenzeiten lag die deutsche Mandatsobergrenze noch bei 8.500 Soldatinnen und Soldaten.
Noch zum Anfang des Jahrtausends schien es undenkbar, dass Frauen den Dienst in den Kampfeinheiten der Bundeswehr antreten. Es war ihnen bis ins Jahr 2000 gar verfassungsmäßig untersagt. Erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach diese Regelung gegen die EUEuropäische Union-Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau verstößt, schuf die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Frauen fortan auch für den aktiven Dienst bei den Streitkräften eingestellt werden konnten. Mit einer Änderung des Grundgesetzes vom 19. Dezember 2000 sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften ordnete der Bundestag den freiwilligen Dienst von Frauen mit der Waffe rechtlich neu.
Protokollsoldatinnen repräsentieren die Bundesrepublik Deutschland im In- und Ausland
Bundeswehr /Jane Hannemann
Frauen dienten da schon länger im Sanitätsdienst (seit 1975) und beim Militärmusikkorps (seit 1991). In anderen Truppengattungen hingegen kam die Aufhebung der Beschränkungen dem Aufbruch in eine neue Ära gleich. Frauen standen nun uneingeschränkt alle militärischen Laufbahnen offen, und schon zu Jahresbeginn 2001 traten 244 Frauen ihren Dienst als Soldatinnen des Truppendienstes an.
Rund 23.000 Soldatinnen leisten inzwischen ihren Dienst bei der Bundeswehr. Damit liegt der Frauenanteil der 184.000 Soldatinnen und Soldaten bei 12,5 Prozent, im zivilen Bereich bei knapp 38 Prozent. Tendenz steigend. Frauen dienen gleichgestellt als Panzer- oder Bootkommandantin, als Ärztin oder als ITInformationstechnik-Spezialistin. Vom Schießen bis zum Führungsverhalten entsprechen die Leistungen, die Soldatinnen erbringen müssen, denen der Soldaten. Nur bei der Bewertung von sportlichen Leistungen unterscheidet die Bundeswehr zwischen Männern und Frauen.
Egal ob Heer, Luftwaffe, Marine – seit 2011 sind Frauen in der Bundeswehr in allen Teilstreitkräften
Bundeswehr/Carl Schulze
Von Afghanistan bis Mali – auch Auslandseinsätze gehören für Frauen der Bundeswehr zum Alltag
Bundeswehr/Robert Habermann
Führen, erziehen, ausbilden, als Zugführerin oder als Chefin: In der Bundeswehr übernehmen sie Verantwortung für ihre unterstellten Soldatinnen und Soldaten
Bundeswehr/Christian Roedel
Noch gibt es keine Kommandosoldatin bei der Bundeswehr. Frauen unterstützen aber als Spezialistinnen beim Kommando Spezialkräfte.
Bundeswehr/Maximilian Schulz
Die Ausbildung zur Marinetechnikerin ist nur eine von vielen, in denen sich Frauen bewähren
Bundeswehr/Jonas Weber
Mittlerweile haben es Frauen in der Bundeswehr bis in die höchsten Ränge geschafft, etwa als Frau Generalarzt