Weniger kreativ, dafür aber streng logisch aufgebaut ist die Benennung der Handfeuerwaffen der Soldatinnen und Soldaten. Je nach Waffenart steht am Anfang ein Buchstabenkürzel, zum Beispiel „P“ für Pistole, „MP“ für Maschinenpistole, „MG“ für Maschinengewehr und „G“ für Gewehre. Diesen Buchstaben folgt in der Regel eine Zählnummer, also beispielsweise MG3, MG4, MG5. Dabei gilt als Faustregel: je jünger die Modellreihe, desto höher die Zahl.
Gibt es innerhalb einer Waffenart Waffen für verschiedene Zwecke oder in unterschiedlichen Kalibern, können Zählnummernblöcke zugewiesen werden: Was mit G2 beginnt, ist ein Scharfschützen- oder Präzisionsgewehr. G3 steht für Gewehre im Kaliber 5,56 Millimeter oder vergleichbar.
Bei der Namensgebung muss dabei jedes Mal geprüft werden, ob ein Patent- oder ein Wortmarkenschutz seitens Dritter besteht. Weil die Katalogisierungsbehörde des Bundes auch für andere Dienststellen der Bundesverwaltung Modellbezeichnungen vergibt, kann eine Lücke in der Nummerierung der Bundeswehrwaffen entstehen. So folgte auf die Dienstpistole P1 der Bundeswehr die Pistole P7, weil die Bezeichnungen P2 bis P6 bereits anderweitig genutzt werden. Einwandfrei geklappt hat es mit der Logik fortlaufender Nummerierung dagegen bei den Bezeichnungen der Maschinengewehre: Nach dem MG3 kommt das MG4, dann das MG5, gefolgt vom MG6.
Standardgewehr der Bundeswehr ist das G36 – der Nummerierungslogik folgend eine Waffe des Kalibers 5,56 Millimeter. Die Bezeichnungen G31 bis G35 waren aber bereits für Biathlongewehre vergeben. Das G36 heißt also schlichtweg deshalb so, weil die 36 die nächste frei Zahl war. Nachträgliche Änderungen an einem eingeführten Modell werden mit dem Zusatz A und der Nummer der Änderung ergänzt, also beispielsweise: G36A1. Der Nachfolger des G36 wird aber nicht G37, 38 oder 39 heißen, da auch diese Modellbezeichnungen schon vergeben sind. Da man keine dreistellige Bezeichnung wollte, schied G310 ebenfalls aus. Die bisherige Logik durchbrechend, bekommt die Bundeswehr nun das G95.