Beschaffungen unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen des Vergaberechts. Je nach Leistungsgegenstand und geschätztem Auftragswert (netto) sind neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entweder verschiedene Vergabe(ver)ordnungen anzuwenden oder es gelten vergaberechtliche Ausnahmen, die das nationale Haushaltsrecht zur Anwendung bringen.
Der geschätzte Auftragswert (netto) entscheidet darüber, ob Aufträge national oder europaweit ausgeschrieben werden.
Die Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Die gleiche Anforderung wird in der Regel an die Abgabe der Angebote gestellt.
Die Bundeswehr veröffentlicht europaweite Ausschreibungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, ted.europa.eu. Nationale Ausschreibungen werden auf www.service.bund.de bekanntgegeben. Auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de finden Sie alle europaweiten Bekanntmachungen und nationalen Ausschreibungen.
Auf der Internetseite www.bundesbau.de erfahren Sie mehr zu aktuellen zivilen und militärischen Bauprojekten.
Initiativvorstellungen von Unternehmen, die außerhalb der auf den vorgenannten Portalen veröffentlichten Ausschreibungen an die Bundeswehr gerichtet werden, können leider keine Berücksichtigung finden.