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Luftwaffe Auf dem Bild ist das Wappen des Luftfahrtamt der Bundeswehr zu sehen.

Aufgaben in der Standardisierung von Prüfern

Prüferinnen und Prüfer tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Flugsicherheit im Allgemeinen wie auch für die zu Überprüfenden selbst.

Prüfer gem. Teil FCL

Prüferinnen und Prüfer tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Flugsicherheit im Allgemeinen wie auch für die zu Überprüfenden selbst. Als unabhängige Experten üben sie eine Vorbildfunktion in der Luftfahrt aus. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Prüfenden und den zu Überprüfenden ist für eine erfolgreiche Prüfertätigkeit ebenso wichtig wie ein solides Vertrauensverhältnis zwischen Prüferinnen und Prüfer und zuständiger Luftfahrtbehörde. Voraussetzungen für die Prüfertätigkeit sind daher die entsprechende Sachkunde und die persönliche Eignung.

LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr Civil Authority hat dazu Verfahren zur Standardisierung von Prüferinnen und Prüfer anlässlich Erwerb, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung gem. Teil FCL erstellt, um den Anforderungen an die verantwortungsvolle Prüfertätigkeit gerecht zu werden. Für Angelegenheiten in Zusammenhang mit Prüferinnen und Prüfern ist im LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr das Referat 3 I c Standardisierung / Human Factors zuständig.

Referat 3 I c - Prüfer

Liste anerkannter Prüfer des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (PDF, 141,5 KB)

Liste anerkannter Prüfer des Luftfahrt-Bundesamtes und Landesluftfahrtbehörden

Kontakt Standardisierung von Prüferinnen und Prüfer gemäß Teil FCL

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