Die Abteilung Generalarzt Flugmedizin der Bundeswehr (GenArztFlMedBw) befasst sich mit medizinischen Belangen, insbesondere Tauglichkeitsanforderungen und Ausbildung in menschlichem Leistungsvermögen (Flugphysiologie), des Personals in der militärischen Luftfahrt. Dazu erarbeitet sie flugmedizinische Regelungen unter Berücksichtigung nationaler und internationaler, ziviler und militärischer Normendokumente.
Rettungsteam evakuiert mit einem Mehrzweckhubschrauber NHNATO-Helicopter-90 MedEvacMedical Evacuation einen Verwundeten
Bundeswehr/Johannes MüllerDie Herausgabe militärmedizinischer Normen erfolgt durch den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Alle Regelungen mit sanitätsdienstlichem Inhalt, welche Einfluss auf die Lizenzierung, Anerkennung oder Ausbildung von Personal im Luftfahrtbereich haben und nicht vom GenArztFlMedBw selbst erarbeitet sind, werden vor Herausgabe mit dem LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr abgestimmt.
Eine Human-Zentrifuge im Flugphysiologischen Trainingszentrum des Zentrums für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe in Königsbrück
(c) 2015 Bundeswehr / TwardyWeiterhin berät der GenArztFlMedBw die Fachabteilungen im LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr, beispielsweise bei der Zulassung von medizinischen Geräten an Bord von Luftfahrzeugen, bei Fragen des Flugbetriebs z.B. hinsichtlich Human Performance und medizinischer Notdienste an Flugplätzen, sowie bei der Lizensierung von flugmedizinischen Sachverständigen der Bundeswehr.
Durch die organisatorische Abbildung des Generalarztes der Luftwaffe in der Abteilung GenArztFlMedBw besteht zu dem eine uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeit für das LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr auf fachliche Leistungen des Zentrums für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe.
Generalarzt Flugmedizin der Bundeswehr