Aufstellungsort Sensor Süd
Im Norden, Osten und Süden Deutschlands entstehen drei Sensorstellungen zur Erfassung von ballistischen Flugkörpern.
- Datum:
- Ort:
- Kaufbeuren
Im Norden, Osten und Süden Deutschlands entstehen drei Sensorstellungen zur Erfassung von ballistischen Flugkörpern.
Die Bundeswehr hat in enger Abstimmung mit dem Freistaat Bayern im Großraum Kaufbeuren den Aufstellungsort für die südliche Sensorstellung des Raketenabwehrsystems Arrow 3 festgelegt. Das System ermöglicht es Deutschland erstmals, ballistische Langstreckenraketen bereits außerhalb der Erdatmosphäre abzufangen und zu zerstören. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Region können sich im Folgenden näher über die Sensorstellung im Allgäu informieren.
Mit dem Waffensystem Arrow stärkt die Bundeswehr die Luftverteidigung Deutschlands und seiner Verbündeten. Hier finden Sie Antworten zu Stationierung, Standortwahl und möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Im Rahmen der Beschaffung des Arrow Weapon Systems for Germany (AWS-G) obliegt die Gesamtprojektleitung dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Bauherr für die erforderliche Infrastruktur ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), das Kommando Luftwaffe (Kdo Lw) wird das AWS-G betreiben. Umwelt- und Bürgeranfragen können an die jeweiligen Presse- und Informationszentren des BAIUDBw oder des Kdo Lw gerichtet werden.
Die Bundeswehr wird ab Oktober 2026 eine Koordinierungsstelle vor Ort im Fliegerhorst Kaufbeuren einrichten, an die sich die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden wenden können. Etwaige Anfrage werden gemäß der entsprechenden Zuständigkeit weitergeleitet.
An den Aufstellort eines Sensors des AWS-G werden weitreichende, funktionsbezogene sowie militärisch-operationelle Forderungen gestellt. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) sowie das Luftfahrtamt der Bundeswehr haben unter Einbindung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zwei mehrere Monate andauernde Untersuchungen in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt, bei denen Liegenschaften der Bundeswehr sowie des Bundes im Süden Deutschlands anhand der Forderungen auf ihre Eignung betrachtet wurden. Hierbei konnte keine geeignete Liegenschaft zur Aufnahme des Sensors identifiziert werden.
Die Fläche in Friesenried erfüllt als einziger Ort in Bayern alle erforderlichen Kriterien zum Betrieb des Systems. Die Geographie des Areals ist für den störungsfreien Radarbetrieb ideal. Da sich das Land im Besitz des Freistaates Bayern befindet, entfallen zeitaufwändige Grunderwerbsverfahren. Dies ermöglicht eine verzugslose Bereitstellung der Flächen und die schnellstmögliche Realisierung der Einsatzbereitschaft des Systems zur Herstellung des Schutzes ganz Deutschlands und seiner Bevölkerung vor ballistischen Raketen großer Reichweite bis 2029.
Zugrunde liegende funktionsbezogene Forderungen bilden unter anderem die Kriterien der Hindernisfreiheit im Nahfeld, des Flächenbedarfs und die topographische Lage. Weitere Einzelheiten zu den militärisch-operationellen Anforderungen an den Aufstellort des Sensors des AWS-G in Bayern unterliegen der militärischen Geheimhaltung. Eine Offenlegung ließe Rückschlüsse auf die Wirkungsweise des Systems im Gesamtverbund des AWS-G sowie auf das sich im operationellen Betrieb befindliche System in Israel zu. Deutschland hat sich im Rahmen des Regierungskaufvertrages zur Geheimhaltung verpflichtet.
Der Bundesrepublik Deutschland wurde im Rahmen der Nutzungsvereinbarung durch den Freistaat Bayern vorerst eine Geländefläche von ca. 80 ha zur vorbereitenden Planung für die Aufstellung des Sensors überlassen. Der innerhalb dieses Bereiches benötigte konkrete Gesamtflächenbedarf für die Errichtung der Anlage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau zu beziffern und Gegenstand der laufenden Feinausplanung. Gegenwärtig wird von einer zu rodenden Fläche von ca. 14 ha für den Betrieb und die Sicherung der Anlage ausgegangen.
Die Bundeswehr wird den Gesamtflächenbedarf auf ein Minimum beschränken, das Ausmaß der Rodungen so gering wie möglich halten sowie die Sicherstellung der Wasserversorgung berücksichtigen und weiterhin in die Planungen mit einbeziehen.
Die Anschaffung des AWS-G dient dazu, die Lücke bei der Abwehr von Bedrohungen durch weitreichende ballistische Flugkörper zum Schutz des gesamten deutschen Territoriums und unserer Bevölkerung zu schließen. AWS-G kann Ziele in sehr großen Entfernungen bis zu mehreren Tausend Kilometern erfassen und Raketen im Weltraum in einer Höhe über 100 Kilometern abwehren. Damit können zum Beispiel ballistische Raketen weit oberhalb der Erdatmosphäre getroffen werden. Hierdurch kann das Freisetzen von Submunition durch einen Gefechtskopf aus großer Höhe oder von gefährlichen Kampfstoffen frühzeitig verhindert werden.
Beim Aufbau des Systems werden auch Fragen des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt. Hier finden Sie Informationen zu möglichen Auswirkungen auf Natur, Trinkwasser und Naherholungsgebiete sowie zu geplanten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen. Mehr zum Umweltschutz in der Bundeswehr lesen Sie hier.
Um einen Gesamtschutz des Bundesgebiets sicherzustellen und die Fähigkeiten des AWS-G wesentlich zu stärken, wurde im Juni 2026 der Großraum Kaufbeuren für die sogenannte „Einsatzgestellung Süd“ festgelegt. Um dem Ziel gerecht zu werden, das System bis Ende 2028 in die nationalen Führungsstrukturen zu integrieren, müssen die erforderlichen baulichen Infrastrukturmaßnahmen bis Mitte 2028 abgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Anfang September eine Ausnahmeentscheidung nach Paragraph 1 Abs. 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) für die Errichtung des Sensors Süd des AWS-G am Einsatzort erlassen. Mit diesem Bescheid wird das Vorhaben von der Pflicht zur Durchführung einer formellen, mehrjährigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) befreit. Die Ausnahme von den formellen Verfahrensschritten bedeutet ausdrücklich keine Absenkung der ökologischen Standards. Der Schutz von Mensch und Natur bleibt auch hier oberste Priorität. Jeder Bauabschnitt wird überwacht. Das BAIUDBw führt insbesondere Ausgleichsmaßnahmen und eine lückenlose, fachgutachterliche ökologischen Baubegleitung direkt vor Ort durch. Die Ausnahmeentscheidung führt lediglich dazu, dass das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in diesem Falle nicht zur Anwendung kommt. Alle weiteren im Verfahren zu beachtenden gesetzlichen Regelungen werden davon nicht berührt und sind für uns entsprechend verbindlich und zu berücksichtigen.
Alle im Laufe des Verfahrens notwendig werdenden Ausgleichsflächen werden durch die Naturschutzbehörden des Freistaates Bayern festgelegt und durch die Bundeswehr umgesetzt. Die Bundeswehr steht dazu mit allen beteiligten Stellen im engen Austausch. Eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 1 Abs. 2 UVPG wurde durch das BMVg am 2. September 2026 erteilt. Demnach ist das UVPG hinsichtlich der Verfahrensschritte für die Durchführung einer UVP in Gänze nicht anzuwenden. Die Entscheidung beruht vorrangig auf der Eilbedürftigkeit. Der Bescheid über die Ausnahmegenehmigung ist hier einsehbar:
Die einzuhaltenden Abstände richten sich nach den Angaben des Herstellers der Anlage zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs. Zum Schutz der Bevölkerung trägt die Bundeswehr Verantwortung dafür, dass erforderliche Sicherheitsabstände eingehalten werden. Zur Gewährleistung des Schutzes der Allgemeinbevölkerung wird der Bereich, in dem eine Gefährdung durch Immissionen gegeben ist, weiträumig eingefriedet. Außerhalb dieses Bereiches ist eine Gefährdung für die Allgemeinbevölkerung nicht gegeben.
Die genauen Sicherheitsabstände können öffentlich nicht benannt werden. Jedoch werden die Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) für die Allgemeinbevölkerung bei der Bestimmung der Sicherheitsabstände eingehalten.
Zum aktuellen Planungsstand können noch keine ausführlichen Auskünfte darüber gegeben werden. Dies ist maßgeblich von der weiteren Planung und deren Verlauf abhängig.
Die Bundeswehr nimmt die Sorgen der Bevölkerung sehr ernst. Bezüglich der Trinkwasserquellen arbeitet die Bundeswehr eng mit den regionalen Fachbehörden zusammen, um im weiteren Planungsverfahren jegliche nachteilige Beeinträchtigung der zivilen Wasserinfrastruktur auszuschließen. Weiterhin können zum aktuellen Planungsstand noch keine ausführlicheren Auskünfte darüber gegeben werden. Dies ist maßgeblich von der weiteren Planung und dessen Verlauf abhängig.
Die Bundeswehr ist verpflichtet, bei Eingriffen in die Natur einen ökologischen Ausgleich zu schaffen. Zum jetzigen Planungsstand ist eine detaillierte Beantwortung leider nicht möglich. Alle im Laufe des Verfahrens notwendig werdenden Ausgleichsflächen werden durch die Naturschutzbehörden des Freistaates Bayern festgelegt und durch die Bundeswehr umgesetzt.
Die genauen Sicherheitsabstände können öffentlich nicht benannt werden. Die einzuhaltenden Abstände richten sich jedoch nach den Angaben des Herstellers der Anlage zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs sowie der sicherheitstechnischen Beurteilung der Anlage durch die interne Prüfbehörde der Bundeswehr zur Sicherstellung der Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbereiche unter anderem zum Schutz der Bevölkerung. Zur Gewährleistung des Schutzes der Allgemeinbevölkerung wird der Bereich, in dem eine Gefährdung durch Immissionen gegeben ist, weiträumig eingefriedet. Außerhalb dieses Bereiches ist eine Gefährdung für die Allgemeinbevölkerung nicht gegeben. Die festgelegten Grenzwerte der 26. BImSchV werden bei der Bestimmung der Sicherheitsabstände eingehalten.
Die Bundeswehr ist sich der Bedeutung des Königsberger Forsts als Naherholungsgebiet bewusst und wird die Auswirkungen der Errichtung der Sensorstellung auf die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie auf die Natur so gering wie möglich halten, dies bei der Planung berücksichtigen und einen ökologischen Ausgleich schaffen. Der Eingriff in den Waldbestand wird auf das notwendige Minimum begrenzt. Darüber hinaus ist der Erhalt der Wegeführung innerhalb des Forstes planungsleitend. Mögliche Wegebefestigungen für die Bauphase werden in der Regel zurückgebaut.
Grundsätzlich gelten auch für die Bundeswehr die Gesetze für den Umwelt- und Naturschutz. Da sich das in Rede stehende Areal ohnehin in einem durch Wegeführung nicht erschlossenem Gebiet befindet, sind Beschränkungen für die öffentliche Wegeführung und -nutzung nicht zu erwarten. Wie für militärische Liegenschaften üblich, wird die Anlage als militärischer Sicherheitsbereich mit einem einhergehenden Fotografier- und Filmverbot eingerichtet und entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich wird aus Sicherheitsgründen ein Flugbeschränkungsgebiet unter anderem auch für unbemannte Luftfahrzeuge um die Anlage eingerichtet. Hier wird bei der Einrichtung den Bedarfen des Bayerischen Staatsforstes und anderen berechtigten Nutzern Rechnung getragen werden. Im Rahmen der Bauphase wird es zu einem erhöhten Baustellenverkehr kommen. Nach der Fertigstellung der Anlage ist mit keinen weiteren Auswirkungen auf die Gemeinden sowie mit keinem erhöhten Verkehrsaufkommen mehr zu rechnen.
Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung haben beim Betrieb des Sensors höchste Priorität. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu möglichen Auswirkungen der Sensoranlage und zu den erforderlichen Sicherheitsabständen.
Die genauen Sicherheitsabstände können öffentlich nicht benannt werden. Jedoch werden die Grenzwerte der 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung bei der Bestimmung der Sicherheitsabstände eingehalten. Zur Gewährleistung des Schutzes der Allgemeinbevölkerung wird der Bereich, in dem eine Gefährdung durch Immissionen gegeben ist, weiträumig eingefriedet. Außerhalb dieses Bereiches ist eine Gefährdung für die Allgemeinbevölkerung nicht gegeben.
Menschen sind vielfältigen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern aus unterschiedlichen Quellen ausgesetzt. Unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte sind keine gesundheitsrelevanten Wirkungen nachgewiesen. Im Rahmen der Genehmigung zur Nutzung wird bescheinigt, dass gesetzlichen Bestimmungen zum Strahlenschutz gemäß der 26. BImSchV explizit auch für die Allgemeinbevölkerung eingehalten und messtechnisch nachgewiesen wurden. Der bei dem Betrieb des Sensors gemessene Durchschnittswert am Außenzaun entspricht der typischen Belastung, der man ausgesetzt ist, wenn man sich sehr nah an aktiven Funkquellen im Haushalt befindet, wie zum Beispiel einem WLAN-Router, einem aktiven Babyphone mit Funkübertragung oder einem DECT-Telefon (kleine schnurlose Haustelefone).
Die Errichtung und der Betrieb von Arrow erfordern umfangreiche Planungen und bauliche Maßnahmen. Hier erfahren Sie mehr über den geplanten Bauablauf, mögliche Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden sowie den späteren Betrieb.
Die endgültige Entscheidung zum tatsächlichen Baubeginn ist noch nicht getroffen. Aktuell rechnen wir mit einem Baubeginn im Jahr 2027/2028. Die Inbetriebnahme der Anlage wird im direkten Anschluss an die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgen.
Absicht ist, grundsätzlich das vorhandene Wegenetz zu nutzen. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planungsphase, sodass eine Aussage zu Verkehrsmengen zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden kann. Die mögliche Nutzung bestehender Straßen und Wege wird darin einbezogen werden. Die Baustellenzuwegung ist nach aktueller Planung aus Richtung Aschtal geplant.
Die Fragen zu Baumaßnahmen können aufgrund des aktuellen Beginns der Leistungsphase „Vorplanung“ derzeit nicht beantwortet werden. Die Parameter ergeben sich erst zum Ende der Leistungsphase „Entwurfsplanung“. Beschränkungen für die öffentliche Wegeführung und -nutzung sind nicht geplant. Die mögliche Nutzung bestehender Straßen und Wege wird in die Planung einbezogen werden.
Die Dauereinsatzaufgabe „Territoriale Flugkörperabwehr” bedingt die ständige Einsatzbereitschaft des Systems. Bestandteil der Planungen für die Anlage ist auch, die Auswirkungen von sich in Nutzung befindlichen Windenergieanlagen (WEA) auf das Radargerät so gering wie möglich zu halten, sowie eine weitestgehende Berücksichtigung von bestehenden Vorbehaltsgebieten beziehungsweise Vorranggebieten für die Errichtung von WEA. Aufgrund des stark unterschiedlichen Höhenprofils im Süden Deutschlands ist keine pauschale Angabe zur Einschränkung der Funktionsfähigkeit des Radargerätes durch hinzutretende WEA möglich und musst im Einzelfall geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren für WEA unter der Beteiligung der Bundeswehr als „Träger öffentlicher Belange“. Die Bundeswehr unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, soweit militärische, insbesondere sicherheitsrelevante Belange nicht beeinträchtigt werden.
Aus Sicherheitsgründen für bemannte Luftfahrzeuge sowie für die Anlage wird ein Flugbeschränkungsgebiet unter anderem auch für unbemannte Luftfahrzeuge um die Anlage eingerichtet. In der Höhe und in der Breite wird dieser voraussichtlich 1.000 Meter betragen. Hier wird bei der Einrichtung den Bedarfen des Bayerischen Staatsforstes und anderen berechtigten Nutzern von unbemannten Luftfahrzeugen Rechnung getragen werden und organisatorische Maßnahmen und Verfahren für eine gegebenenfalls erforderliche Nutzung in diesem Umfeld eingerichtet.
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