Deutsche Schule Vilnius
Ateities g. 44
LT-06329 Vilnius
OStDir Karsten Wiemann
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Litauen ist der größte und südlichste der drei baltischen Staaten. Knapp drei Millionen Menschen leben in dem Land, hiervon rund 570.000 in der Hauptstadt Vilnius. Rund 4.800 Soldatinnen und Soldaten sowie 200 Zivilbeschäftigte der Bundeswehr werden zukünftig ihren Dienst in Litauen verrichten.
Litauen ist der größte und südlichste der drei baltischen Staaten. Knapp drei Millionen Menschen leben in dem Land, hiervon rund 570.000 in der Hauptstadt Vilnius. Rund 4.800 Soldatinnen und Soldaten sowie 200 Zivilbeschäftigte der Bundeswehr werden zukünftig ihren Dienst in Litauen verrichten.
Angehörige der Bundeswehr, die ihren Dienst in Litauen leisten und von ihren Familien begleitet werden, haben ein besonderes Interesse an der Schulausbildung ihrer Kinder.
Die Deutsche Schule Vilnius liegt auf dem weitläufigen Gelände des „Lithuanian Center for the Blind and Visually Impaired“ im Osten der Stadt Vilnius. Bis zum Umzug in die Zielinfrastruktur in fünf bis sieben Jahren wird die Schule hier interimsweise untergebracht sein. Dafür wurden bereits moderne Modulbauten errichtet; ein weiteres Bestandsgebäude wird saniert/ renoviert sowie die Fach-, Verwaltungs- und Klassenräumlichkeiten neu ausgestattet.
Im September 2025 wurde der Unterrichtsbetrieb der Grundschule der Deutschen Schule Vilnius (Jahrgangsstufen 1 bis 4) aufgenommen. Aufgrund der geringen Schülerzahl wird zunächst jahrgangsstufenübergreifend unterrichtet. Zum Schuljahr 2026/27 werden zusätzlich die Klassen 5 bis 11 eingerichtet. Die gymnasiale Oberstufe wächst in den Folgeschuljahren weiter auf, so dass im Schuljahr 2028/29 erstmals Abiturprüfungen stattfinden.
Der deutschsprachige Unterricht ermöglicht insbesondere Kindern im Leselernalter, in der Muttersprache eine Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz zu erwerben, die eine spätere bruchfreie Fortführung der Schullaufbahn in einem innerdeutschen Schulsystem erheblich erleichtert. Auf dem Schulcampus befindet sich in direkter räumlicher Nähe zur Schule einer der Kindergärten für die deutschen Kinder.
Derzeit besuchen 24 Grundschulkinder die Deutsche Schule Vilnius. Für das Sj. 2026/27 werden rund 100 Schüler/-innen zum Besuch der Klassenstufen 1 bis 11 erwartet.
Das Unterrichtsangebot umfasst Grundschule (Klassen 1 bis 4), die Jahrgangsstufen 5 bis 10 mit Haupt-, Realschul- und gymnasialem Zweig und die Jahrgangsstufe 11. Die gymnasiale Oberstufe wird bis zum Schuljahr 2028/29 voll ausgebaut sein, das heißt die Oberstufe wird dann bis zur Jahrgangsstufe 13 geführt. Die unterschiedlichen Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) sind bei geringen Klassenstärken in der Sekundarstufe I zumeist in einem Klassenverband zusammengefasst.
Im Rahmen eines standardisierten Unterrichtsangebotes können die Schüler/-innen an der Deutschen Schule Vilnius folgende Abschlüsse erlangen:
Schüler des Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialzweigs nehmen in der 10. Klasse an Zentralen Prüfungen teil. Zeugnisse und Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Die Sekundarstufe II wird im Klassenverband geführt und schließt mit der Abiturprüfung ab.
Englisch wird ab der 3. bis zur 13., Französisch (gymnasiale Laufbahn) von der 7. bis zur 13. Klasse unterrichtet. Zudem haben die Schüler/-innen der Deutschen Schule Vilnius unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Spanisch anstatt Französisch als neu einsetzende zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 11 mit einer Belegverpflichtung bis Klasse 13 zu wählen.
Schülerinnen und Schüler des Realschulbildungsgangs können sich statt für Französisch für das Wahlpflichtfach Technik entscheiden. Schüler/-innen, die den Hauptschulzweig besuchen, belegen das Wahlpflichtfach Technik.
Grundschule: Stundenplanabhängig in der Regel von 8:00 bis 13:00 Uhr; Sekundarstufe I und II voraussichtlich 8:00 bis 15:30 Uhr.
Die ASBw bieten trotz der insgesamt geringen Gesamtschülerzahl ein breites Bildungsspektrum. Dadurch gelingt es, Kinder mit unterschiedlichen Schullaufbahnen während der Auslandsverwendung ihrer Eltern an einer Auslandsschule der Bundeswehr zu integrieren. Inmitten einer überschaubaren Schulgemeinschaft und derzeit meist kleinen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler vielfach schulform-, teilweise auch jahrgangsübergreifend unterrichtet. Dabei steht ein klar definiertes Fächerangebot zur Verfügung.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch, was den Wechsel ins Ausland zusätzlich erleichtert. Insbesondere jüngere Schülerinnen und Schüler lernen, in ihrer Muttersprache sicher zu lesen, sprechen und schreiben. Diese Fähigkeiten sind nach der Rückkehr nach Deutschland häufig ausschlaggebend für den weiteren Schulerfolg der Kinder. Zugleich fördern das fremdsprachige Umfeld und internationale Aktivitäten an den Auslandsschulen der Bundeswehr den Fremdsprachenerwerb in besonderem Maße.
Die Auslandsschulen der Bundeswehr arbeiten leistungsorientiert. Zugleich wird auf individuelle Förderung besonderes Gewicht gelegt. Dies hilft Neuankömmlingen bei der Eingewöhnung und unterstützt dabei, Schwächen abzubauen und Stärken weiterzuentwickeln. Die ASBw nehmen an den zentralen Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen und Prüfungen des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Der Unterricht misst sich somit an innerdeutschen Standards.
Die ASBw werden nicht als Ganztagsschulen geführt, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf außerunterrichtliche Betreuung. Dennoch ist geplant, auch für das Sj. 2026/27 eine Nachmittags- und Übermittagsbetreuung zu implementieren. Bei Bedarf an einer nachschulischen Betreuung sowie Teilnahme am Mittagessen an der DSV, können sich interessierte Eltern an die Bundeswehrverwaltungsstelle Litauen wenden.
Die Arbeit der ASBw richtet sich an Analogversionen schulrechtlicher Regelungen aus, die jeweils vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Schule und Bildung genehmigt und durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) für anwendbar erklärt wurden.
Der Unterricht an den ASBw entspricht in Inhalt und Umfang den Anforderungen der in Nordrhein-Westfalen geltenden Lehrpläne und Stundentafeln. Dies sichert die Fortsetzung der Schulbildung im Ausland nach innerdeutschen Standards. Alle Schulbücher werden von der Schule gestellt. Sie sind ausnahmslos zugelassene Lernmittel und setzen die geltenden Lehrpläne um. Die Zeugnisse und Abschlüsse, die an einer ASBw erworben werden, sind bundesweit anerkannt.
Der Entschluss, während des Auslandsaufenthaltes das Angebot der ASBw zu nutzen, liegt im freien Ermessen der Erziehungsberechtigten. Über die Aufnahme eines Kindes an eine ASBw entscheidet die Schulleitung. Von ihr erhalten Eltern kompetente, umfassende Auskünfte über die Schulsituation vor Ort. Bitte nehmen Sie als Eltern bereits im Vorfeld mit der Schulleitung Verbindung auf, wenn ein Umzug an einen Standort mit einer ASBw erwogen wird. So kann die schulische Integrationsmöglichkeit frühzeitig geprüft werden und man erfährt aus erster Hand, wie die Bedingungen an der jeweiligen ASBw sind. Die Möglichkeiten, die für das Kind zur Verfügung stehen, können so zeitgerecht mit der eigenen Planung abgestimmt werden.
Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten die an den ASBw geltenden schulrechtlichen Regelungen. Eltern erfragen am besten im Vorfeld bei der Schule, welche Dokumente für die Anmeldung an der Auslandsschule notwendig sind (z. B. Schuleingangsuntersuchung Inland). Sollten die Unterlagen umzugsbedingt nicht bereits bei der Anmeldung vorliegen, wird das Kind vorerst lediglich unter Vorbehalt aufgenommen. In diesem Fall sind die Dokumente bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Schulbesuchs nachzureichen. Liegen sie auch nach Ablauf dieser Frist nicht vor, führt dies in der Regel zum Schulausschluss, um einer nicht sachgerechten Beschulung des Kindes vorzubeugen.
Zu bedenken ist, dass Kinder mit speziellem Förderbedarf - hierzu zählen etwa ausgeprägte Lernverzögerungen oder gravierende Verhaltensstörungen - im Interesse einer angemessenen Förderung nur dann an einer ASBw aufgenommen werden, wenn keine deutschsprachigen außerschulischen Fördereinrichtungen und/ oder zusätzliche Unterstützung im Schulalltag für die Betreuung des Kindes notwendig sind. Diese stehen in der Regel im Ausland nicht zur Verfügung. In jedem Einzelfall prüft die Schulleitung, ob davon ausgegangen werden kann, dass das Kind bei individueller Förderung im Klassenverband erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme an eine ASBw besteht nicht. Die ASBw verfügen über keine sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte. Besteht bei einem Kind die begründete Vermutung, es liege besonderer Förderbedarf vor, kann die ASBw von den Eltern ein Gutachten von einer staatlich anerkannten Stelle im Inland einfordern, das Aufschluss gibt, ob das Kind ohne außerschulische und sonderpädagogische Förderung unterrichtet werden kann.
Da die Unfallkasse des Bundes für Schüler lediglich im Inland greift, ist es sinnvoll, zur Absicherung bei fremd- oder eigenverschuldeten Unfällen, die sich im Zusammenhang mit dem Schulbesuch ereignen könnten, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Teilweise organisieren die Fördervereine der ASBw den Abschluss einer Schülerunfallversicherung gegen einen entsprechenden Kostenbeitrag. Da sich vom Ausland aus Vertragsabschlüsse mit deutschen Versicherungen häufig schwierig gestalten, empfiehlt es sich, sich vor dem Umzug über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren.
Grundsätzlich unterrichten an den ASBw Auslandsdienstlehrkräfte, die durch das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach erfolgreichem Auswahlverfahren aus dem Inland an die Schulen entsandt werden.
Da sich die Deutsche Schule Vilnius im Aufbau befindet, werden insbesondere für das Sj. 2027/28 noch Lehrkräfte gesucht, die das bestehende Schulteam engagiert beim Schulaufbau und im Unterrichtsbetrieb verstärken möchten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte gerne an das schulfachliche Referat im Bildungszentrum der Bundeswehr (BiZBw IV 3):
E-Mail: ASBw@bundeswehr.org
Telefon: +49 228 947 1279
Daneben können Sie sich für standortspezifische Fragen auch an unsere schulfachliche Ansprechpartnerin vor Ort in Vilnius/ Litauen wenden:
RSchDir’in Sandra Zgardea
Telefon: +49 3299 1218 6093
Um bei einem geplanten Wechsel an die Deutsche Schule Vilnius frühzeitig umfassende Informationen zu erhalten und die Aufnahmemöglichkeit eines Kindes bzw. der Kinder prüfen zu können, wenden sich Eltern bitte frühzeitig an die Schule:
Deutsche Schule Vilnius
Ateities g. 44
LT-06329 Vilnius
OStDir Karsten Wiemann
Zum Schuljahr 2026/27 werden die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) sowie die Sekundarstufe II (zunächst beginnend mit Jahrgangsstufe 11) eingerichtet, im Schuljahr 2027/28 kommt dann Jahrgangsstufe 12 und im Folgeschuljahr 2028/29 Jahrgangsstufe 13 hinzu (mit dem Abitur am Ende der Klasse 13 (G9)). Das Abitur wird also erstmals im Schuljahr 2028/29 abgelegt.
Nach derzeit vorliegenden Informationen wird davon ausgegangen, dass ein Schulbetrieb voraussichtlich mit dem Schuljahr 2028/29 aufgenommen werden soll.
Anspruch auf Auslandsschulbeihilfe besteht nur bei einem Umzug mit wirksamer Umzugskostenvergütung (UKV), nicht bei Inanspruchnahme der 3+5 Regelung. Es werden grundsätzlich die Kosten der kostengünstigsten geeigneten und für das Kind zumutbaren deutschsprachigen Einrichtung am Dienstort oder in dessen Nähe erstattet. Nur wenn es eine solche Einrichtung (noch) nicht gibt, werden die Kosten einer entsprechenden fremdsprachigen Einrichtung erstattet. Mit Aufnahme des Schulbetriebs einer Deutschen Schule wird aus Fürsorge- und Attraktivitätsgesichtspunkten eine für die Familien kostenfreie deutsche Schule zur Verfügung stehen, die den Besuch einer fremdsprachlichen Schule entbehrlich macht und grundsätzlich für deutsche Kinder geeignet und zumutbar ist. Der Besuch einer Deutschen Schule erleichtert insbesondere auch die Integration zurück nach Deutschland und in das hiesige Schulsystem.
Mit der Einrichtung der Deutschen Schule Vilnius gibt es am Dienstort Vilnius eine deutschsprachige Schule. Die Kosten des Besuchs dieser Einrichtung bilden die beihilfefähige Kostenobergrenze. Der Besuch der Deutsche Schule Vilnius ist sowohl für Kinder von Familien, die mit wirksamer Umzugskostenvergütung umziehen, als auch für Kinder von Auslandstrennungsgeld-Empfängern kostenfrei (keine Schulgebühren). Dennoch kann ein Anspruch auf Auslandsschulbeihilfe bestehen. Dies betrifft unter anderem: Fahrkosten, Lernmittel, gegebenenfalls Kosten für ein Mittagessen, Kosten für zusätzliche Betreuung/Ferienbetreuung. Soweit die jeweilige Klassenstufe für Ihr Kind an der Deutschen Schule Vilnius eingerichtet ist, können die Kosten fremdsprachiger Schulen grundsätzlich nicht (mehr) im Rahmen der Auslandsschulbeihilfe übernommen werden.
Die Schulwahl ist ausschließlich Angelegenheit der Eltern. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII 1.3 setzt lediglich die beihilfefähige Kostenobergrenze im Rahmen der Auslandsschulbeihilfe fest. Sollten Sie Ihr Kind in einer fremdsprachigen Schule belassen bzw. beschulen wollen, obwohl es einen Platz an der Deutsche Schule Vilnius erhalten hätte, können Kosten grundsätzlich nur bis zur Höhe der beim Besuch der Deutsche Schule Vilnius anfallenden Kosten erstattet werden (Es wird ein Kostenvergleich durchgeführt: maximal Fahrkosten/Kosten für Nachmittagsbetreuung/Mittagessen können erstattet werden, da der Besuch der Deutschen Schule kostenfrei ist.). Mehrkosten (d.h. die nicht unerheblichen Schulgebühren für internationale Schulen) müssen Sie selbst tragen. Ein – durch eine noch nicht vorhandene Klassenstufe an der Deutsche Schule Vilnius – erforderlicher Schulwechsel von einer fremdsprachigen Schule auf die Deutsche Schule Vilnius ist grundsätzlich zumutbar.
Es ist geplant voraussichtlich mit Beginn des Schuljahres 2028/2029 in Kaunas eine Deutsche Schule zu eröffnen. Bis dahin kann Auslandsschulbeihilfe zu den Kosten des Besuchs des Erudito Licejus Kaunas gewährt werden. Soweit die jeweilige Klassenstufe für Ihr Kind an der Deutschen Schule Kaunas eingerichtet ist, können die Kosten des Erudito Licejus Kaunas grundsätzlich nicht (mehr) im Rahmen der Auslandsschulbeihilfe übernommen werden.
Ja, es ist zumutbar, dass bei mehreren Kindern verschiedene Einrichtungen angefahren werden müssen. Dies ist ein Problem, welches auch in Deutschland besteht, da unter Umständen auch hier verschiedene Einrichtungen (Kita, Grundschule, weiterführende Schule) angefahren werden müssen.
Ist die Lage der deutschsprachigen Einrichtung (Kita/Schule) bekannt, kann der Wohnort hierauf abgestellt werden. Wird ein Wohnort in unzumutbarer Entfernung zur deutschsprachigen Einrichtung gewählt, so handelt es sich hierbei um eine private Entscheidung. Die Kosten des Besuchs der deutschsprachigen Einrichtung bilden die beihilfefähige Kostenobergrenze im Rahmen der Auslandsschulbeihilfe.
Bei Einrichtung eines Schulbusses spielen die Entfernung und der zeitliche Aufwand keine Rolle.
Antragsbearbeitung erfolgt durch die Bundeswehrverwaltungsstelle Litauen:
ROAR´in Niedermann
Tel.: 90- 1218-6051 / +49 3 299-1218-6051
BWVStLitauenSchulbeihilfe-Kita@bundeswehr.org
Einzelfallanträge/Grundsatz BAPersBw Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII 1.3:
ROAR´in Hause
Tel.: 90-3473-767 / 02241-991-767
BAPersBwVII1.3@bundeswehr.org