Fachbereichsrat

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Der Fachbereichsrat nimmt die Aufgaben der hochschulrechtlichen Selbstverwaltung wahr. Unter anderem beschließt er den Studienplan, den Plan der Lehrveranstaltungen und wirkt bei der Erarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen mit.

Im Fachbereichsrat sind neben der Dekanin oder dem Dekan als Leitung des Fachbereichs die Lehrenden, die Studierenden und die Beschäftigten des Fachbereichs vertreten. Die Lehrenden müssen die absolute Mehrheit der Stimmen haben.

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