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Wehrerfassung beginnt

Neuer Wehrdienst: Erste Briefe mit QR-Code werden versendet

Neuer Wehrdienst
Datum:
Ort:
Bundesweit
Lesedauer:
2 MIN

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Mit dem Neuen Wehrdienst setzt die Bundeswehr ein zentrales Vorhaben zum personellen Aufwuchs um. Nun beginnt die praktische Umsetzung: Die ersten rund 5.000 Briefe zur Wehrerfassung werden an den Geburtsjahrgang 2008 versendet. Die Schreiben enthalten einen QR-Code zum Online-Fragebogen sowie eine Broschüre und rechtliche Hinweise.

Ein Karton mit Briefen in einer Druckerei

Frisch gedruckt: So sehen die Anschreiben zum Neuen Wehrdienst aus

PIZ Personal/Markus Schulze

Startschuss für die Wehrerfassung

Den Neuen Wehrdienst gibt es seit dem 1. Januar 2026. Bereits Mitte Januar folgt der nächste Schritt: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr versendet bundesweit die ersten rund 5.000 Briefe zur Wehrerfassung per Post. Angeschrieben wird der Geburtsjahrgang 2008. In den kommenden Monaten sollen weitere Briefe folgen. Frauen und Männer erhalten dabei unterschiedliche Briefe. Die Beantwortung und die Rücksendung des Fragebogens ist für Frauen jedoch freiwillig.

Die Briefe enthalten einen QR-Code, über den der Fragebogen elektronisch aufgerufen und online ausgefüllt wird. Ergänzend werden eine Broschüre mit Informationen zum Neuen Wehrdienst sowie rechtliche Hinweise mitversendet. Ein postalischer Versand von Fragebögen findet nicht statt.

Verpflichtung zur Teilnahme an der Wehrerfassung

Die Wehrerfassung ist ein zentraler Bestandteil des Neuen Wehrdienstes. Sie dient der strukturierten Erhebung grundlegender personenbezogener Angaben sowie der Abfrage eines möglichen Interesses am Dienst in den Streitkräften und schafft damit eine Grundlage für weitere Informations- und Beratungsangebote.

Männliche Deutsche, die ab 1.1.2008 das 18. Lebensjahr vollenden, sind verpflichtet, an der Wehrerfassung teilzunehmen. Grundlage hierfür ist Artikel 12a des Grundgesetzes, der eine Wehrpflicht ausschließlich für Männer vorsieht. Die Verpflichtung bezieht sich jedoch nur auf die Abgabe der Angaben im Rahmen der Wehrerfassung, nicht auf die Ableistung eines Wehrdienstes. Dieser bleibt freiwillig.

Keine Verpflichtung zum Wehrdienst

Das Ausfüllen des Online-Fragebogens begründet keine Verpflichtung zur Ableistung eines Wehrdienstes. Mit dem Versand der ersten rund 5.000 Briefe wird der Neue Wehrdienst erstmals sichtbar in die praktische Umsetzung gebracht. Ziel des gestuften und transparenten Verfahrens ist es, jungen Menschen frühzeitig Orientierung zu bieten und zugleich die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr langfristig zu stärken.

Eine Maschine in der Druckerei mit Fragebögen

Die Maschinen in der Druckerei liefen auf Hochtouren, um die ersten 5.000 Briefe zu erstellen

PIZ Personal/Markus Schulze

von PIZ Personal   E-Mail schreiben

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