GS1 (Global Standard One) dient der weltweit eindeutigen Kennzeichnung und Identifizierung von Produkten sowie der Standardisierung der zwischenbetrieblichen Kommunikation.
Mit der Regelung A-1000/2 (Automatische Identifizierungstechnik) wurde für den Geschäftsbereich (GF) des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) der eindimensionale GS1-128 Barcode sowie der zweidimensionale GS1 DataMatrix als Standard festgelegt.
Im Rahmen der Beschaffung bzw. der Übernahme bereits bestehender bundeswehrkompatibler, bundeswehrinterner Kennzeichnungen von Objekten und Vorgängen sind diese durch den Auftragnehmer mit maschinenlesbaren Identifikationsmerkmalen gem. dem GS1 und den Technischen Lieferbedingungen (TLTechnische Lieferbedingung A-0032) des BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr zu kennzeichnen.
Das LogKdoBw Abt Plg III 2 Sg 6 unterstützt bundeswehrweit bei komplexen Fragestellungen zur Standardisierung, Kennzeichnung, Identifikation und Weiterentwicklung.
Folgende OrgBereiche sind hierbei involviert: