Die Truppenärztin oder der Truppenarzt in der Regionalen Sanitätseinrichtung ist die erste Anlaufstelle bei akuten gesundheitlichen Problemen oder medizinischen Fragestellungen. Bundesweit gibt es insgesamt 128 Sanitätsversorgungszentren. Hier erhalten Soldatinnen und Soldaten auch eine Überweisung zu einer zivilen oder militärischen Facharzteinrichtung oder einem (Bundeswehr-)Krankenhaus sowie erforderliche Rezepte und Verordnungen. Beispiele hierfür sind physiotherapeutische Anwendungen, Brillenrezepte oder orthopädische Hilfsmittel. Zudem werden vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.
Zusätzlich verfügt die Bundeswehr über fünf Bundeswehrkrankenhäuser sowie über Facharztzentren, die ähnlich einem zivilen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZMedizinisches Versorgungszentrum) aufgebaut sind. Hier finden sich Fachärztinnen und -ärzte der Fachrichtungen Augenheilkunde, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie und Unfallchirurgie, Innere Medizin sowie Neurologie und Psychiatrie.
Die sanitätsdienstliche Versorgung in der Bundeswehr dient dazu, die individuelle Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten zu fördern und zu erhalten beziehungsweise im Falle einer Erkrankung wiederherzustellen. Ziel ist eine möglichst hohe Einsatzbereitschaft, die das Grundkapital leistungsfähiger Streitkräfte darstellt.