"Würden wir es heute anders machen? Nein!"
"Würden wir es heute anders machen? Nein!"
- Datum:
- Ort:
- Koblenz
- Lesedauer:
- 3 MIN
..so der Abteilungsleiter Recht und Beauftragter für die Rechtsausbildung in den Streitkräften, Direktor Thomas Sauerborn. Und es gab guten Grund zu feiern. Denn vor 10 Jahren hat man in Koblenz am Zentrum Innere Führung die „Zentrale Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr“ (ZAR) aufgestellt. Eine Entscheidung mit „großer Weitsicht“.
Das wesentliche Ziel der juristischen Ausbildung in den Streitkräften lautet „Handlungssicherheit durch Rechtssicherheit.“ Ein Aspekt, der vor allem in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr große Bedeutung und Tragweite hat.
10 Jahre ZAR – eine Feierstunde
Über 2.000 Lehrgangsteilnehmer haben in den letzten 10 Jahren erfolgreich an den Lehrgängen der ZAR teilgenommen. Eine Erfolgsgeschichte, die im festlichen Rahmen gefeiert wurde. In seiner Eröffnungsrede betonte Oberst i.G.im Generalstabsdienst Karl Georg Habel, Chef des Stabes Zentrum Innere Führung: „Die ZAR gehört zum Zentrum Innere Führung und ist hier nicht mehr wegzudenken!“
Dr. Christoph Barthe, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, berichtete in seinem Vortrag über die Entwicklung des Völkerstrafrechts unter besonderer Berücksichtigung der Auslandseinsätze der Bundeswehr – gerade auch mit Blick auf die besonderen Herausforderungen der Soldaten und Soldatinnen bei der Anwendung militärischer Gewalt. Dr. Barthe betonte, dass Maßstab für die Bewertung der Rechtmäßigkeit militärischer Gewalt die Situation und der Blickwinkel des Soldaten zum Zeitpunkt seines Handelns sei. Prominentes Beispiel: Der Luftangriff auf zwei Tanklaster während des ISAFInternational Security Assistance Force-Einsatzes in Afghanistan bei Kunduz fand am Tag der Indienststellung der ZAR statt. Er war einer der Impulsgeber für eine intensive Auseinandersetzung der ZAR und der Rechtspflege mit aktuellen völker- und einsatzrechtlichen Fragen und der Weiterentwicklung der einsatzrechtlichen Ausbildung. Dr. Barthe berichtete, dass bislang kein einziges Verfahren gegen deutsche Soldaten bzw. Soldatinnen vor Gericht eröffnet wurde – worin er einen Beleg für die ausgezeichnete juristische Schulung der Kommandeure und ihrer Rechtsberaterinnen und -berater sieht.
Im Bereich ZAR wird nicht nur aus- und weitergebildet. Man erstellt auch Materialien für die Rechtslehre in den Streitkräften und trägt mit der Durchführung von Workshops und einer Tagung für Rechtslehrerinnen und Rechtslehrer zur Weiterentwicklung der Rechtslehre bei.
Das Besondere an der Ausbildung innerhalb der Rechtspflege ist die Zuordnung der einzelnen Jahrgänge in so genannte „Crews“. Dies fördert zusammen mit der angenehmen und kollegialen Atmosphäre bei der ZAR die „Identifikation“ mit der Rechtspflege insgesamt.
Und der Bereich ist in den vergangenen Jahren aufgewachsen, auch weil der Bedarf an der Ausbildung gestiegen ist. Leitender Regierungsdirektor Matthias Koch, Bereichsleiter ZAR, berichtet, dass allein die Anzahl des „Handlungstrainings Wehrrecht für Disziplinarvorgesetzte“ von 12 Durchgängen im Jahr 2018 auf 20 in diesem Jahr gestiegen ist. Auch „Kompetenzorientierte Ausbildung“ spielt bei der ZAR seit den ersten Lehrgängen eine wichtige Rolle. Im Einweisungslehrgang für Wehrdisziplinaranwälte lernen die Lehrgangsteilnehmenden die verschiedenen Rollen, Aufgaben und Besonderheiten im Gerichtssaal kennen. Das alles anhand einer simulierten Hauptverhandlung, in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ministerialrat Dr. Stephan Weber, Referatsleiter des für die Rechtspflege und damit für die ZAR zuständigen Referats in der Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung, erinnerte letztlich daran, dass auch schon vor Aufstellung des Bereiches ZAR die Lehrgänge der Rechtspflege am ZInFüZentrum Innere Führung erfolgreich durchgeführt worden sind. Ein guter Grund, damals den neuen Bereich auch dort zu verorten.
Das Holzbläsertrio des Heeresmusikkorps Koblenz sorgte für einen gelungenen festlichen Rahmen der Feierstunde zum 10-jährigen Bestehen der ZAR.