Reserveunteroffizier/-in außerhalb des Wehrdienst (RUA a.d.W.)

Reserveunteroffizier/-in außerhalb des Wehrdienst (RUA a.d.W.)

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Für Bewerbende für die Laufbahn der RUA a.d.W. gilt keine besondere Altersgrenze. Es gilt jedoch die allgemeine Altersgrenze gemäß Paragraph 59, Absatz 3 Soldatengesetz von 65. Jahren.