Sozialdienst Ausland

Sozialdienst Ausland

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Der Sozialdienst Ausland ist zuständig für alle in eine Auslandsverwendung entsandten Beschäftigten der Bundeswehr und deren Angehörige. Er ist zentral im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr angesiedelt. Ergänzt wird er durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Dienstsitz unmittelbar im Ausland haben (USA und Frankreich).

Der Auftrag des Sozialdienstes Ausland ergibt sich durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr. Der Sozialdienst Ausland besteht aus den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialberatung. Er bietet den Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien sowie auch nahen Angehörigen eine höchst vertrauliche und professionelle Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten wie beispielsweise:

  • Vorbereitung auf eine künftige Auslandsverwendung
  • Krankenversicherung im Ausland
  • Beihilfe
  • Elterngeld und Elternzeit
  • Kindergeldbezüge im Ausland
  • dienstliche Probleme
  • persönliche und familiäre Angelegenheiten

Jede Beratung wird neutral und individuell behandelt und fällt unter die Betrachtung des Einzelfalls.

Das Angebot des Sozialdienstes ist eine für diese Zielgruppe professionelle und kostenlose Dienstleistung der Wehrverwaltung.

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