Was versteht man unter einem Wehrdienstverhältnis?
Was versteht man unter einem Wehrdienstverhältnis?
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Ein Wehrdienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Sonderrechtsverhältnis, das zwischen dem Dienstherrn (Bundesrepublik Deutschland) und der /dem in der Bundeswehr auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung Wehrdienst Leistenden besteht. Werden Reservisten/Innen in ein Wehrdienstverhältnis berufen, sind sie Soldaten/Innen mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten.
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