Welche Hilfe gewährt die Sozialberatung in der Bundeswehr?
Welche Hilfe gewährt die Sozialberatung in der Bundeswehr?
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Die Sozialberatung wird von Beamtinnen und Beamten des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Bundeswehr durchgeführt. Sie beraten schwerpunktmäßig in materiell-rechtlichen Angelegenheiten.
Die Sozialberaterinnen und Sozialberater werden tätig bei Fragen
- des Sozial-, Sozialversicherungs- und Versorgungsrechts (beispielsweise Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)
- des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie der Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige
- der Versorgung infolge einer Dienstunfähigkeit
- der Einsatzversorgung oder der Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung
- der Regelung von Ansprüchen bei Todesfällen und der individuellen Hinterbliebenenberatung
Auch die Sozialberaterinnen und Sozialberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!