Welche Hilfe gewährt die Sozialberatung in der Bundeswehr?

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Die Sozialberatung wird von Beamtinnen und Beamten des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Bundeswehr durchgeführt. Sie beraten schwerpunktmäßig in materiell-rechtlichen Angelegenheiten.

Die Sozialberaterinnen und Sozialberater werden tätig bei Fragen

  • des Sozial-, Sozialversicherungs- und Versorgungsrechts (beispielsweise Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)
  • des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie der Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige
  • der Versorgung infolge einer Dienstunfähigkeit
  • der Einsatzversorgung oder der Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung
  • der Regelung von Ansprüchen bei Todesfällen und der individuellen Hinterbliebenenberatung

Auch die Sozialberaterinnen und Sozialberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!

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