Eine Übersicht über die Leistungen des BFD für berechtigte Soldatinnen und Soldaten, die vor dem 26.07.2012 bei der Bundeswehr eingestellt wurden, finden Sie uns unserer Broschüre BF01 „Altes Recht“. Hier
Eine Übersicht über die Leistungen des BFD für berechtigte Soldatinnen und Soldaten, die nach dem 26.07.2012 bei der Bundeswehr eingestellt wurden, finden Sie uns unserer Broschüre BF02 „Neues Recht“. Hier
Abweichungen wegen Minderungen oder Ähnlichem sind hier nicht berücksichtigt.
Wichtig: Sie haben einen Anspruch auf Zeit (hier in Monaten ausgedrückt), der zweckgebunden für Bildungsmaßnahmen ist. Dieser zeitliche Anspruch ist mit einer finanziellen Höchstgrenze ausgestattet.