Zu welchen Zeitpunkten werden die Leistungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz an mich ausgezahlt?
Zu welchen Zeitpunkten werden die Leistungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz an mich ausgezahlt?
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Die Auszahlung der Leistungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz erfolgt systembedingt jeweils zum Wertstellungstag am letzten bankoffenen Werktag des aktuellen Monats.