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Berufsschadensausgleich (BSA)

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Schädigungsbedingter Einkommensverlust
Berufsschadensausgleich wird für rentenberechtigte Beschädigte gezahlt, die wegen der Schädigungsfolgen einen Einkommensverlust erlitten haben. Durch den Berufsschadensausgleich sollen berufliche Schäden finanziell entschädigt werden.

Wie wird der Einkommensverlust ermittelt?
Das derzeitige Einkommen wird dem höheren Einkommen gegenübergestellt, das ohne die Schädigung erzielt worden wäre (Vergleichseinkommen). Das Vergleichseinkommen hängt vom beruflichen Werdegang der Beschädigten im Einzelfall ab. Die Einzelheiten zur Ermittlung des Vergleichseinkommens sind in der Berufsschadensausgleichsverordnung geregelt. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) wird das zur Berechnung des Berufsschadensausgleich herangezogene Vergleichseinkommen gekürzt.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie gerne durch Ihre Sachbearbeitung.

 

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