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Ab wann bekomme ich den Coin?

Wenn Sie als externe ITInformationstechnik-Sicherheitsforschende mindestens drei qualifizierte Schwachstellen gefunden haben, die noch nicht vor Ihnen gemeldet wurden, reproduzier- und ausnutzbar sind sowie Sie die Informationen über die Schwachstellenmeldung nicht ohne Zustimmung der Bundeswehr veröffentlicht haben, dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Coin-VDPBwVulnerability Disclosure Policy der Bundeswehr. Wir benötigen dazu eine zustellfähige Postadresse, die Sie am besten bei Ihrer Schwachstellenmeldung bereits unter „Autor und Kontaktdaten“ angeben.

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