An wen und welche Leistungen erbringt das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII 2.4.4 Orthopädische Versorgung (Sachgebiet OV)?

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Das Sachgebiet OV ist für die Versorgung von Leistungsberechtigten mit Hilfsmitteln im Rahmen des festgestellten individuellen Heilbehandlungsanspruchs nach § 10 Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig.

Die Hilfsmittelversorgung nach dem BVG umfasst die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, Blindenführhunden und mit dem Zubehör der Hilfsmittel, die Instandhaltung und den Ersatz der Hilfsmittel und des Zubehörs sowie die Ausbildung im Gebrauch von Hilfsmitteln.

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