Zu welchen Zeitpunkten werden die Arbeitsplatzschutzgesetz-Leistungen an mich ausgezahlt?Zu welchen Zeitpunkten werden die Arbeitsplatzschutzgesetz-Leistungen an mich ausgezahlt?

Zu welchen Zeitpunkten werden die Arbeitsplatzschutzgesetz-Leistungen an mich ausgezahlt?Zu welchen Zeitpunkten werden die Arbeitsplatzschutzgesetz-Leistungen an mich ausgezahlt?

Datum:
Lesedauer:
0 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Zur erstmaligen Auszahlung der ArbPlSchG-Leistungen ist die Signierung Ihres Dienstantritts im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr für die jeweilige Dienstleistung durch die Personaladministration (S1) erforderlich.

Danach erfolgt die Berechnung und die anschließende Auszahlung der Beträge durch das Bundesamt für das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat VII 3.2 zum Wertstellungstag am letzten bankoffenen Werktag des aktuellen Monats.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Dienstantritt durch die Personaladministration rechtzeitig vor dem Abrechnungstermin, der systemseitig bedingt um den 20. Tag des Monats liegt, in das Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr eingegeben wurde. Die weiteren laufenden Zahlungen erfolgen dann monatlich im Voraus!

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.