Familie

Die eigene Familie ist der Nukleus, der Dreh- und Angelpunkt, das Kraftwerk für das eigene Leben und Wirken. Ist die Versorgung und Betreuung der Liebsten abgesichert, ist der Kopf frei für mitunter weltweit auszuführende Einsatzaufträge oder auch das zeitweise Pendeln zwischen Dienstort und Familienwohnsitz. Diese Rubrik stellt einen Rat gebenden Leitfaden zur Verfügung, der den Anspruch hat die häufigsten Fragen erklärend abzuhandeln.

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Welche Unterstützung gibt es?

Manchmal sind es nur Sekunden die das Leben von Grund auf verändern.


Pflege

Pflegepersonal hilft einem Patienten aus dem Bett.

Bundeswehr / J. Hilgers

Schlagartig sind Begriffe wie: Pflegefall, häusliche Pflege, Beihilfe und Versicherung ein ständiger Begleiter. Und ihnen folgen Unsicherheit und Fragen. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ändert sich das komplette Leben. Es müssen Entscheidungen getroffen werden, die den einstigen Alltag auf den Kopf stellen werden.
Wie kann ich Wo Welche Anträge stellen? Wer hilft mir bei der häuslichen Pflege? Welchen Anspruch habe ich überhaupt? Kann ich meine Arbeitszeit meinen geänderten Bedürfnissen anpassen?

Arbeitnehmer / Soldaten: es gibt Unterschiede

Arbeitnehmer können sich teilweise bis zu sechs Monaten, oder komplett freistellen lassen. Sie verzichten auf ihren Lohn, müssen aber die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung weiter bezahlen.

Während dieser Zeit gibt das Pflegezeitgesetz, die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens, welches beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden kann und die Hälfte des Nettogehalts abdeckt. 

Soldaten haben nach Ablauf  von vier Dienstjahren die Möglichkeit Teilzeit zu arbeiten – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegen sprechen.

Auch gelten in der Bundeswehr einige Sonderregelungen, die in der zentralen Dienstvorschrift „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ (A-2640/22) sowie dem Zentralerlass „Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung“ (B-2640/13) festgelegt sind. Dazu zählt beispielsweise der Anspruch auf Telearbeit, um die Pflege eines Angehörigen zu erleichtern.

Die Zeit von der Antragsstellung bis zur Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes darf nicht mehr als drei Monate dauern. Ein Antragsgrund muss nicht genannt werden.

Zudem wurde im Rahmen der Attraktivitätsoffensive „Bundeswehr in Führung – Aktiv. Attraktiv. Anders.“ das „ortsunabhängige Arbeiten“ eingeführt: In akuten Notsituationen stellt die Bundeswehr Laptops zur Verfügung, um ein kurzfristiges Arbeiten für maximal drei Monate von zu Hause aus zu ermöglichen. In Einzelfällen kann die Zeit verlängert werden. Auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Rahmen- und Kernphasen sowie individuelle Vereinbarungen, erleichtern die Pflege von Angehörigen.  

Der Sozialdienst berät

Wer Fragen hat, kann sich an den Sozialdienst der Bundeswehr wenden. Die Beratung umfasst das vollständige Unterstützungsangebot für pflegende Angehörige, die unabhängig von der Statusgruppe beraten werden, und Kontakte zu Stellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr vermittelt bekommen.

Zudem hilft der Sozialdienst Bundeswehrangehörigen bei der Antragstellung, etwa wenn es um die Anerkennung von Pflegestufen, Sonderurlaub oder eine Familienpflegezeit geht.


Soldat am Zug

Ein Oberleutnant der Luftwaffe steht an einem Gleis im Hauptbahnhof

Bundeswehr / Twardy

Fernbeziehungen gibt es immer öfter. Unter der Woche leben und arbeiten beide an weit entfernten Standorten, das Wochenende gehört dann der Partnerschaft. Doch die Liebe auf Distanz hat so ihre Tücken: Neben dem Warten aufs Wochenende und dem Vermissen des Partners kommen oft noch (unerfüllte) Erwartungen und vertagter Streit dazu.

Ein Grund dafür sind die gewachsenen Ansprüche: Männer wie Frauen wollen heute beides - eine Karriere und eine glückliche Beziehung. Das lässt sich nicht immer mit einem gemeinsamen Standort vereinbaren. Zumal auch die Arbeitgeber (gerade auch bei der Bundeswehr) immer mehr Mobilität erwarten. Etwa für einige Zeit an Einsätzen teilzunehmen. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis jeder Beziehung. In einer Fernbeziehung aber ist es besonders essenziell, da durch die Distanz schnell Verdacht, Zweifel und Eifersucht entstehen können. Wird daraus dann eine Kontroll-Obsession, Motto: Was machst du? Mit wem? Wo bist du gerade? Warum meldest du dich nicht?, ist das meist der Anfang vom Ende. Fernbeziehungen leben eben auch von den Freiheiten, die sich unter der Woche ergeben. Diese dem anderen zuzugestehen und zu vertrauen, wirkt festigender als lückenlose Überwachung und Eifersucht.

Mitzuteilen und den andere zu verstehen

Wenn die Nähe fehlt, muss man mehr miteinander reden. Denn es fehlen die kleinen nonverbalen Signale und Liebesgesten im Alltag. Um die Vertrautheit zu erhalten und zugleich das Gefühl von Nähe zu schaffen, sollten beide möglichst regelmäßig Kontakt halten - etwa per Videotelefonie, Chats, Textnachrichten und klassischen Telefonaten. Dabei ist es nicht nur wichtig, sich auszusprechen oder (Job)Probleme zu erörtern, sondern auch Gedanken und Gefühle miteinander zu teilen. Da beide werktags in getrennten Lebensräumen und Berufswirklichkeiten agieren, ist die Gefahr groß, sich sprichwörtlich auseinander zu leben. Täglich feste Aussprache-Zeiten sind dagegen ideal, können aber auch einengend wirken. Deshalb sollten sich beide immer auch auf Ausnahmen zugestehen und Verständnis dafür haben, dass der oder die andere jetzt erst mal müde vom Job ist. Hauptsache, Sie reden insgesamt viel miteinander.Da die Wochenenden vom Wiedersehen geprägt sind, bekommen sie oft auch eine gewisse Bedeutungsschwere. Schlecht, wenn sich bis dahin Frust aus der vergangenen Woche aufgestaut hat. Dann ist auch noch das heilige Wochenende versaut. Daher: Fernbeziehungspaare sollten Probleme sofort aus- und auch besprechen und damit nicht erst bis zum nächsten Treffen warten. Auch diese Offenheit setzt übrigens Vertrauen voraus: Streit ist in jeder Beziehung normal, er darf aber nie die Liebe infrage stellen.

Übergangslösung für betroffene Familien
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Soldatin Patricia D. wartet mit ihrem fünfjährigen Sohn am Bahnsteig

Bundeswehr / Maasch

Damit die vielen Wiedersehen auf Dauer funktionieren, sollten sich betroffene Paare an einen eigenen Verhaltenscodex halten. Kleine Rituale (am ersten Abend immer gemeinsam essen gehen oder kochen, jeden Tag eine Guten-Morgen-Mail schreiben, etc.), wertschätzende Gesten und Regeln für den Abschied helfen aber, eine Art gemeinsamen Alltag zu schaffen, sodass sich keiner aus diesem ausgegrenzt fühlt. Und sie dienen dazu, die Zwischenzeit zu überbrücken und beugen Missverständnissen vor.Eine Fernbeziehung ist in der Regel nur eine Übergangslösung. Die meisten Paare hoffen jedenfalls darauf. Was die Liebe auf Distanz dann erträglicher macht, ist ihr überschaubarer Zeitrahmen. Beide wissen: Die Phase der verschiedenen Lebensmittelpunkte endet wieder, und dann leben wir zusammen.



Rund ums Kind

Die Krankenversicherung von Kindern erfolgt bei zivil Beschäftigten über die Versicherung der Eltern. Kinder eines Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten, die Kindergeld berechtigt sind, haben einen Beihilfeanspruch von 80%. Die übrigen 20% müssen über eine sogenannten Restkostenversicherung zwingend abgedeckt werden.

Untersuchung

Ein Arzt macht einen Abstrich und entnimmt einer Patientin eine Probe.

Bundeswehr / Jonas Weber

Kinder von Soldaten sind zu 80% beihilfeberechtigt

Ein Soldat auf Zeit oder Berufssoldat ist automatisch und obligatorisch über seinen Dienstherrn krankenversichert.

Lediglich die vom Gesetz vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung muss er selbst einrichten. Anders als bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen, kennt die Heilfürsorge des Bundes den Begriff der Familienversicherung nicht.

Die Heilfürsorge versichert nur den Soldat auf Zeit oder Berufssoldat selbst. Wie und wann oder welche Regelung die richtige ist, erfahren Sie hier:

Bundesverwaltungsamt

  

Die Geburt eines Kindes ist eines der aufregendsten Erlebnisse im Leben jeden Paares. Nichts möchte man als Elternteil mehr, als all seine Aufmerksamkeit und Liebe dem neuen Erdenbewohner zu schenken. Für die glücklichen und jungen Eltern gibt es viele offenen Fragen zu klären.
Baby mit Mutter

Soldat und Kinder.

Bundeswehr / Elbern



Gerade in den ersten Wochen benötigen Säuglinge besonders viel Zuneigung und Beachtung. Da können erforderliche Behördengänge schnell zur Nebensache und letztlich auch vergessen werden. Daher ist es empfehlenswert, behördliche Vorbereitungen bereits zu treffen, bevor der kleine Schützling zur Welt gekommen ist. Je mehr Anträge und Formulare (z.B. Änderungsmeldung bei Soldaten, Änderung der Steuerklasse) vor dem Geburtstermin gestellt und ausgeführt wurden, desto entspannter und ausgeglichener kann sich nach der Entbindung dem neuen Familienmitglied gewidmet werden.

Was für Ansprüche und Pflichten junge und werdende Eltern besitzen, ist vom individuellen Einzelfall abhängig und kann durch keine Checkliste oder Informationsschrift allein erläutert werden. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes der Bundeswehr leisten hier eine wichtige Hilfestellung.

Sozialdienst der Bundeswehr


Beihilfe-Formular

Dann mal los: Erst Antrag ausfüllen, dann Beihilfe bekommen

Bundeswehr/Stephan Ink

Soldatinnen und Soldaten sind während ihrer Dienstzeit im Krankheitsfall umfassend über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge) abgesichert. Besondere Aufmerksamkeit verdient aber die rechtzeitige Vorsorge für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, ebenso eine evtl. Krankenversicherung für Familienangehörige.

Der Anspruch auf Heilfürsorge endet mit dem letzten Tag der Dienstzeit. Abgelöst wird der Heilfürsorgeanspruch von einem Anspruch auf 70% Beihilfe. Vereinfacht kann man also sagen, dass aus einer 100%igen Krankenversicherung eine 70%ige wird. Die fehlenden 30% muss der ausgeschiedene Soldat auf Zeit und Berufssoldat selbst versichern. Der Weg zur Absicherung der fehlenden 30% Versicherungsschutz ist eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV).

Bundesverwaltungsamt


Gesundheitliche Absicherung

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Sanitätsoffiziere führen eine Visite in der Dermatologie im Rahmen eines Standortportraits im Bundeswehrkrankenhaus

Bundeswehr / Jonas Weber

Wehrdienstbeschädigung, Dienstunfähigkeit können nur einige der Folgen von gesundheitlichen Problemen sein. Neben den Sanitätsdienstlichen Behandlungen der Bundeswehr entstehen hierbei auch viele Fragen der finanziellen Absicherung. Es gibt sehr viele Organisationen, Selbsthilfegruppen oder Verbände die Ihnen hierbei professionell, individuell und vertraulich Beratend zur Seite stehen. Das Dienstleitungsangebot reicht dabei von Informationen bis hin zur sozialen und individuellen

Unterstützung
Es ist jedoch nicht immer einfach, diejenigen zu finden, die qualifiziert helfen können. Darum ist ein gut aufgestelltes soziales Netzwerk eine gute Voraussetzung dafür, dass Betroffene Hilfe und Unterstützung erhalten. 

Sie beantworten Fragen wie: An wen kann ich mich wenden? Wer prüft welche Voraussetzungen? Welche Fristen müssen für die jeweiligen Anträge eingehalten werden? Welche Ansprüche (Sach- bzw. Geldleistungen) habe ich? Wer trägt nach der Dienstzeit die Heilbehandlung durch und wer trägt die Kosten?

Soziale Netzwerke bieten vielfältige, praktische, soziale, emotionale und kognitive Unterstützung in persönlichen, dienstlichen, familiären oder privaten Situationen- vor allem in Belastungs- und Krisensituationen. Es gibt zahlreiche Organisationen, Einrichtungen und Verbände, die sich dieser Anforderung gestellt haben und hierbei wirkungsvoll helfen können. Im Verbund eines Sozialen Netzwerks werden sie umso stärker zugänglich für die Menschen, welche das aus eigener Kraft nicht oder noch nicht schaffen. 

           

Die Krankenversicherung von Kindern erfolgt bei zivil Beschäftigten über die Versicherung der Eltern. Kinder eines Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten, die Kindergeld berechtigt sind, haben einen Beihilfeanspruch von 80%. Die übrigen 20% müssen über eine sogenannten Restkostenversicherung zwingend abgedeckt werden.

Untersuchung

Ein Arzt macht einen Abstrich und entnimmt einer Patientin eine Probe.

Bundeswehr / Jonas Weber

Kinder von Soldaten sind zu 80% beihilfeberechtigt

Ein Soldat auf Zeit oder Berufssoldat ist automatisch und obligatorisch über seinen Dienstherrn krankenversichert.

Lediglich die vom Gesetz vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung muss er selbst einrichten. Anders als bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen, kennt die Heilfürsorge des Bundes den Begriff der Familienversicherung nicht.

Die Heilfürsorge versichert nur den Soldat auf Zeit oder Berufssoldat selbst. Wie und wann oder welche Regelung die richtige ist, erfahren Sie hier:

Bundesverwaltungsamt

  

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