Umzug mit der Bundeswehr im Inland

Umzug aus dienstlichen Gründen im Inland.

Umzugskartons vor einem Auto

Dienstlich bedingte Umzüge und deren Abrechnung

Für den Fall, dass Bundeswehrangehörige aus dienstlichen Gründen umziehen müssen, werden ihnen die notwendigen Umzugskosten erstattet. Näheres regeln das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zum BUKG (BUKGVwV).

Eine Personalmaßnahme (z. B. Einstellung, Versetzung zu einem anderen Dienstort, längerfristige Abordnung, Ausscheiden aus dem Dienst) kann einen Umzug notwendig machen. Sofern Sie eine sogenannte „Zusage der Umzugskostenvergütung“ bezogen auf die vorgenommene Personalmaßnahme oder eine Bewilligung der Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder der Berufsförderungsverordnung (BföV) von der Personalbearbeitenden Dienststelle erhalten haben, können Sie die umzugsbedingten Kosten der Bundeswehr in bestimmtem Maße erstattet bekommen.

Ein Umzug stellt stets eine organisatorische Herausforderung dar. Damit Sie von Beginn an auch in finanzieller Hinsicht richtig agieren, steht Ihnen das Kompetenzzentrum Travel Management BwBundeswehr mit dem Abrechnungsreferat TMTravel Management 7 in Landsberg am Lech von Anfang an beratend zur Seite. Nach telefonischem Erstkontakt erhalten Sie ein Info-Paket mit allen erforderlichen Antragsformularen.

Häufig gestellte Fragen

Beratung zu dienstlich bedingten Umzügen und deren Abrechnung.

Das Kompetenzzentrum Travel Management BwBundeswehr Abrechnungsreferat TMTravel Management 7 in Landsberg a.L. ist zentral für die Beratung rund um einen Inlandsumzug und die Abrechnung der Umzugskostenvergütung zuständig:

Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr
Abrechnungsreferat TMTravel Management 7
Siegfried-Meister-Straße 10
Gebäude Nr. 101
86899 Landsberg a. L.
Zentrale Ansprechstelle bei TMTravel Management 7: +49 8191-911-1708
Fax: +49 8191-911-181702
E-Mail: BAIUDBwKompZTMBwAbrStLandsbergUKV@bundeswehr.org

Eine Ausnahme stellen sogenannte Rucksackumzüge dar. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach der Dienststelle, bei der Sie nach Ihrem Umzug Dienst leisten werden. Bei den folgenden Dienststellen ist grundsätzlich TMTravel Management 7 für den Rucksackumzug zuständig:

  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr mit den Wehrtechnischen Dienststellen, dem Marinearsenal, dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien -ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Schutz und dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und Betriebsstoffe
  • Bundessprachenamt
  • Bildungszentrum der Bundeswehr
  • Militärseelsorge
  • Rechtspflege

In allen anderen Fällen ist das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich ihre zukünftige Dienststelle fällt. Die Universitäten der Bundeswehr sowie das BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst unterliegen Sonderregeln und haben daher eine eigene Zuständigkeit bezogen auf Inlandsumzüge.

Zum anspruchsberechtigten Kreis gehören:

  • aktive und ehemalige Soldatinnen/Soldaten
  • aktive und ehemalige Beamtinnen/Beamte
  • aktive und ehemalige Richterinnen/Richter
  • Hinterbliebene der oben Genannten
  • Tarifbeschäftigte der Bundeswehr oder des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) nach Tarifvertrag für den öffentlichen (TVöD)

Voraussetzung ist stets, dass Sie eine wirksame „Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV)“ oder eine andere der oben genannten Bewilligungen vorlegen können. Für die Erteilung der Zusage der UKV ist die Personalbearbeitende Dienststelle zuständig.

Die Zusage der UKV ergänzt eine von der Personalbearbeitenden Dienststelle verfügte Personalmaßnahme (z.B. Versetzung an einen neuen Dienstort). Mit ihr wird Ihnen zugesagt, dass Ihnen im Falle eines Umzugs an den neuen Dienstort die notwendigen Umzugskosten erstattet werden. Das bedeutet nicht, dass Sie zum Umzug verpflichtet sind. Welche rechtlichen Folgen an die Entscheidung geknüpft sind, wenn Sie nicht umziehen, sondern ggf. pendeln, erfahren Sie hier (PDF, 35,5 KB).

Für die Beantragung der Umzugskostenvergütung stehen Ihnen folgende Formulare im Formularmanagementsystem der Bundeswehr zur Verfügung:

  • BwBundeswehr-5143: Antrag auf Zahlung von UKV Inland einschließlich Abschlag
  • BwBundeswehr-2896: Antrag auf Erstattung der Reisekosten gemäß § 7 BUKG
  • BwBundeswehr-2865: Antrag auf Erstattung der Reisekosten für eine Umzugsreise/Umzugsvorbereitungsreise nach § 7 BUKG

Sollten Sie keinen Zugang zum Formularmanagementsystem haben, sendet Ihnen das Abrechnungsreferat TMTravel Management 7 die Formulare gerne per Mail zu. TMTravel Management 7 unterstützt Sie auch beratend beim Ausfüllen der Formulare.

Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag auf Umzugskostenvergütung erst stellen können, nachdem Sie Ihren Umzug durchgeführt haben. Vor dem Umzug können Sie einen Antrag auf Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Umzugskostenvergütung (z.B. Reisekosten für die Wohnungsbesichtigungsreise) stellen. Die gezahlten Abschläge werden bei der Endabrechnung verrechnet und die Umzugskostenvergütung mit einem Abschlussbescheid festgesetzt. Speditionskosten können nach Vorlage der Rechnung direkt von TMTravel Management 7 beglichen werden.
Der Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend zu machen. Das heißt Sie haben maximal ein Jahr nach Beendigung des Umzugs Zeit, um beim Kompetenzzentrum Travel Management BwBundeswehr bzw. bei „Rucksackumzügen“ beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum, in dessen Zuständigkeit die Dienststelle nach dem Umzug fällt - einen Antrag auf Umzugskostenvergütung zu stellen. Danach erlischt der Anspruch.

  • Beförderungsauslagen für den Transport des Umzugsgutes
  • Reisekosten für die Umzugs-, Wohnungsbesichtigungs- und Umzugsvorbereitungsreise
  • Mietentschädigung bei umzugsbedingter doppelter Mietzahlung
  • Maklergebühren
  • Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht
  • Sonstige Umzugsauslagen (Pauschvergütung) 
  • Sie können eine Umzugsspedition beauftragen und legen die Rechnung vor, die auf der Grundlage des Bundesumzugskostengesetzes als erstattungsfähige Beförderungsauslagen festgesetzt und Ihnen erstattet bzw. durch TMTravel Management 7 direkt beglichen wird, oder
  • Sie organisieren den Umzug selbst und erhalten hierfür eine Pauschale, die abhängig von der Wohnungsgröße oder dem Umzugsvolumen und der Entfernung zwischen der bisherigen und der neuen Wohnung ist.
  • Sie können jede Umzugsspedition beauftragen.
  • Die Bundeswehr hat einen Speditions-Rahmenvertrag abgeschlossen, in dem unter anderem die rechtlich vorgesehenen Preisobergrenzen für die einzelnen Speditionsleistungen festgelegt sind. Die Firmen, die als Rahmenvertragspartner gelistet wurden (Liste der Rahmenvertragspartner), dürfen ihre Leistungen nur im Rahmen dieser Preisobergrenzen an Bundeswehrangehörige anbieten.

Ein „Rucksackumzug“ ist ein Umzug eines/einer (ledigen) Bundeswehrangehörigen, der/die

  • vor dem Umzug in einer Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr gewohnt hat oder keine eigene Wohnung hatte

und

  • nach dem Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr zieht.

Bei einem Rucksackumzug haben Sie Anspruch auf Teile der Umzugskostenvergütung, nämlich Reisekostenerstattung für die Umzugsreise sowie eine pauschale Vergütung für sonstige Umzugsauslagen.

Musterrahmenvertrag für Inlandsumzüge

Mit dem Musterrahmenvertrag hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) einen übersichtlichen Wegweiser durch die Bestimmungen und Regularien eines Umzuges geschaffen.
Dieser Musterrahmenvertrag für die Durchführung von Inlandsumzügen von Bundeswehrangehörigen ist die Grundlage für die Erstattung. Den aktuellen Musterrahmenvertrag mit Anlagen und die Liste der Partnerunternehmen, die diesen Vertrag unterzeichnet haben, finden Sie im Downloadbereich.

Soldat belädt ein Auto mit Umzugskartons

Soldat beim Umzug

Bundeswehr/Viering-Kamp

Zuständig für den Musterrahmenvertrag „Inlandsumzüge“ ist das

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr
- Referat TMTravel Management 1 -
Fontainengraben 200
53123 Bonn

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