Der Familienzuschlag ist ein Teil der Dienstbezüge und wird zusätzlich zum Grundgehalt gewährt. Er trägt insbesondere der Situation der Familien mit Kindern Rechnung. Der Familienzuschlag wird im Bundesbesoldungsgesetz geregelt.
Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach den Familienverhältnissen der Besoldungsempfängerin oder des Besoldungsempfängers:
Die genauen Beträge können der Anlage V zum BBesGBundesbesoldungsgesetz in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung entnommen werden.