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Führt die Einleitung eines Wehrdienstbeschädigungs-Verfahrens zu einem Dienstunfähigkeitsverfahren oder sonstigen nachteiligen Auswirkungen auf meinen dienstlichen Werdegang?

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Nein, ein derartiger Automatismus besteht zunächst nicht. Dennoch ist je nach Art und Schwere Ihrer Gesundheitsstörung letztendlich nicht auszuschließen, dass diese letztendlich auch zu einer Dienstunfähigkeit führt. Hier bedarf es immer einer Einzelfallbetrachtung.

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