Hinweis
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Wichtig für alle Reservistendienstleistenden ist, dass Zahlungen nach dem USGUnterhaltssicherungsgesetz nur erfolgen können, wenn alle abrechnungsrelevanten Daten durch die Personaladministration (S 1/ A 1) in das Personalwirtschaftssystem BwBundeswehr eingepflegt sind.
Es gilt daher: Ohne Daten kein Geld!
Bitte wenden Sie sich daher am Tag des Dienstantritts direkt an Ihren S1/A1!