Ich bin aktive Soldatin/aktiver Soldat und habe eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung die eine leidensgerechte Ausgestaltung bzw. einen Umbau meiner Wohnung nötig macht. Erhalte ich hier Unterstützung?
Ich bin aktive Soldatin/aktiver Soldat und habe eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung die eine leidensgerechte Ausgestaltung bzw. einen Umbau meiner Wohnung nötig macht. Erhalte ich hier Unterstützung?
Als aktive Soldatin/aktiver Soldat können Sie hier Leistungen der Wohnungshilfe nach § 85 a SVG beantragen, sofern der festgestellte bzw. zu erwartende Grad der Schädigungsfolgen mindestens 50 beträgt. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu durch die Mitarbeitenden des Bereiches VII 2.3 KOF.