Ich bin aktive Soldatin/aktiver Soldat und habe eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung die eine leidensgerechte Ausgestaltung bzw. einen Umbau meiner Wohnung nötig macht. Erhalte ich hier Unterstützung?

Ich bin aktive Soldatin/aktiver Soldat und habe eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung die eine leidensgerechte Ausgestaltung bzw. einen Umbau meiner Wohnung nötig macht. Erhalte ich hier Unterstützung?

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Als aktive Soldatin/aktiver Soldat können Sie hier Leistungen der Wohnungshilfe nach § 85 a SVG beantragen, sofern der festgestellte bzw. zu erwartende Grad der Schädigungsfolgen mindestens 50 beträgt. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu durch die Mitarbeitenden des Bereiches VII 2.3 KOF.

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