Ich habe eine Gefahr bei der Bundeswehr gemeldet, warum wird die Meldung nicht bearbeitet?
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Nur qualifizierte Schwachstellenmeldungen, die reproduzierbar sind, werden bearbeitet. Ist die Schwachstelle zuvor gemeldet worden, bereits bekannt oder nicht reproduzierbar, wird die Schwachstellenmeldung zur Kenntnis genommen aber nicht weiter im Prozess berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn es sich nach unserer Einschätzung um kein bzw. ein tolerierbares Risiko handelt. Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten mit.
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